16-01-2019 22:31
@theodeo78 schrieb:
liebe Community, ein gewerblicher Händler, dessen Standort außerhalb der EU liegt, möchte mir für eine nicht angenommene Lieferung lediglich den Warenwert zurückerstatten und die Versandkosten mir anrechnen. Ich habe die Lieferung beim Zollamt nicht abgeholt, so dass Sie an den Händler wieder zurückgeschickt wurde. Ich habe nicht gewußt, dass noch VAT zuzahlen ist, da es auf seinem Angebot bzw Shopseite keinen Hinweis oder eine AGB gab. Wie ist hier die Rechtslage? LG theodeo
Servus @theodeo78
Wenn Du eine Ware aus dem Ausland "importierst",
musst Du Dich auch darüber kundig machen,
welche Formalien und Gebühren/Steuern für die Einfuhr zu beachten sind.
Nichtwissen kann hier nicht das Problem des Verkäufers sein.