15-03-2018 20:58
Habe Schuhe nach Argentinien verkauft. Schuhe sind auf dem Weg verloren gegangen laut Deutscher Post . Habe 50 € Verischerungsbetrag von den erstattet bekommen, der Käufer seine 80 € wieder zurück. Bekomme ich dann meine Verkaufsprovision in Höhe von 7 € wieder ? Weil es kam ja im Endeffekt kein Verkauf zustande oder kein Warenübergang.
Kurze Rückfrage, einmal schreibst du, der Käufer hat seinen 80 Euro zurück, dann fragst du, ob du sie zurücküberweisen musst, was stimmt denn nun?
Du hast wohl als Päckchen international mit Versicherung und Sendungsverfolgung verschickt? Das ist nur bis 50,- € versichert.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/pakete-versenden/weltweit-versenden/paeckchen.html
"DHL Päckchen International mit Service Versicherung bis 50 EUR werden dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten weltweit nur gegen Unterschrift ausgehändigt. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Päckchens haftet DHL gegen Vorlage des quittierten oder abgestempelten Einlieferungsbeleges bis 50 EUR."
Demzufolge hat DHL auch nur 50,- € erstattet. Ist nicht das Problem des Käufers, wenn der Verkäufer unterversichert versendet.
Der Käufer hat sicher mit Paypal bezahlt. Dann wird er über Paypal das ganze Geld zurückbekommen - Kaufpreis und Versandkosten.
Die Verkaufsprovision gibt es nicht zurück. Warum auch? Der Käufer hat anstelle des Artikels sein Geld zurück. Du hast anstelle des Geldes vom Käufer, die Erstattung von DHL. Dass das nun 30,- € weniger sind, ist nicht die Schuld des Käufers und auch nicht die von ebay. Das hast du allein verbockt, indem Du unterversichert versendet hast.
Der Kaufpreis wurde vom Käufer gezahlt, insofern ist für Ebay der Vertrag zustandegekommen und die Provision ist fällig.
So ganz blcke ich aber nicht durch hier.
Wahrscheinlich wurde das Geld von Paypal dem Käufer zurückerstattet?
Das angefallene Porto wurde doch von der Deutschen Post an den Verkäufer erstattet?
War es nur ein Einschreiben oder wie kommt die Rück-Summe wegen Postverlust zustande?
Wenn der K sein Geld schon von PP hat, braucht der VK den Betrag von der Post nicht dem K senden. Wenn der K noch nichts bekommen hat, steht ihm das Geld zu.
Hallo,
je weiter weg, desto höher ist das Versandrisiko, das ist ja logisch. Sei froh, dass Du wenigstens 50 Euro als Entschädigung
bekommen hast. Denn Rest kannst Du wahrscheinlich in den Wind schreiben.
@stefanhenrikeschrieb:Habe Schuhe nach Argentinien verkauft. Schuhe sind auf dem Weg verloren gegangen laut Deutscher Post . Habe 50 € Verischerungsbetrag von den erstattet bekommen, der Käufer seine 80 € wieder zurück. Bekomme ich dann meine Verkaufsprovision in Höhe von 7 € wieder ? Weil es kam ja im Endeffekt kein Verkauf zustande oder kein Warenübergang.
Hallo,
leider gibt es keine Verkaufsprovision zurück.
MFG
private haften nicht bei Versandverlust........
aaaaaber
bei PayPal und auf hoher See.....
fraglich, ob PP den Versandbeleg von DHL in diesem Fall akzeptiert
wohl nicht, wenn der K sein Geld zurück bekommen hat
zudem ist dein Warenangebot, ganz sicher nicht das eines Privatverkäufers
https://www.ebay.de/sch/stefanhenrike/m.html?_nkw&_armrs=1&_from&_ipg&LH_Complete=1&rt=nc&_trksid=p2...
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alles in allem, bist du stark abmahngefährdet