03-12-2016 04:40
Du kannst jetzt nur noch hoffen, dass PayPal kulanterweise den Zahlungseingang wieder gutschreibt.
Weshalb ? Weil Du Dich nicht an die PP-AGB gehalten hast und mit DHL nach Spanien versendet hast.
Hier nachzulesen:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DE
4.1 Allgemein
Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist, die in der Regel 7-10 Tage beträgt, den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (jeweils ein „Versandbeleg“), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. Wenn PayPal anhand der Online-Nachverfolgungsnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht als Versandbeleg aus.
4.2 Gültiger Versandbeleg
4.2.1 Notwendiger Inhalt des Versandbelegs
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
a. Name des Versandunternehmens,
b. Versanddatum,
c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen),
d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).
4.2.2 Versandunternehmen
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die unter Ziffer 4.2.1 genannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
5.1 Zusätzliche Informationen und Belege
PayPal behält sich vor, Informationen und Belege anzufordern und gegebenenfalls den Zugriff des Zahlungsempfängers auf sein PayPal-Konto einzuschränken, falls PayPal den begründeten Verdacht hat, dass der Zahlungsempfänger betrügerisch handelt. PayPal behält sich darüber hinaus vor, in diesen Fällen keinen Verkäuferschutz zu gewähren.