27-09-2013 10:53
Habe einen Spaßbieter, der sich nicht meldet, ein Fall ist auch eröffnet. Wenn sich nichts mehr tut, kann ich den Kaufvertrag kündigen? wie geht das?
Du hast ein paar Tage gewartet und ihn dann auch freundlich angeschrieben?
Wenn daraufhin keine Reaktion erfolgt ist, dann kannst du unter schriftlicher letzter Fristsetzung (am besten per Post) zur Bezahlung (ca. 10 Werktage) den Kaufvertrag alternativ kündigen.
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