18-10-2017 13:31
Hallo,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gern Eure Meinung:
Artikel nach England verkauft, für 17.- Euro versichert und trakkbar verschickt.
Artikel wird nicht zustellt, die Gründe kenne ich (noch) nicht im Detail. Das DHL-Trakking besagt, es gab wohl zunächst ein Problem mit der Adresse und danach einen vergeblichen Zustellversuch. Ein weiterer Zustellversuch soll noch erfolgen (dieser Status ist aber seit einer Woche unverändert). DHL schreibt zum Versand in UK, dass 2 Zustellversuche erfolgen.
Der Käufer schimpft seit einer Woche, will sofort sein Geld zurück und meint, dass das Trakking bei UK-Mail (andere Trakkingnummer) besagt, der Artikel sei auf dem Weg zurück zu mir.
Meine Frage:
Welche Erstattung steht dem Käufer zu ?
- Kaufpreis + Porto Hinsendung
- nur Kaufpreis (Porto wurde verbraucht)
- Kaufpreis abzuglich Kosten der Rücksendung (die ich bei der DHL jawohl zahlen muss)
Danke für Eure Einschätzung !
@wohinmitmutti schrieb:Hallo,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gern Eure Meinung:
Artikel nach England verkauft, für 17.- Euro versichert und trakkbar verschickt.
Artikel wird nicht zustellt, die Gründe kenne ich (noch) nicht im Detail. Das DHL-Trakking besagt, es gab wohl zunächst ein Problem mit der Adresse und danach einen vergeblichen Zustellversuch. Ein weiterer Zustellversuch soll noch erfolgen (dieser Status ist aber seit einer Woche unverändert). DHL schreibt zum Versand in UK, dass 2 Zustellversuche erfolgen.
Der Käufer schimpft seit einer Woche, will sofort sein Geld zurück und meint, dass das Trakking bei UK-Mail (andere Trakkingnummer) besagt, der Artikel sei auf dem Weg zurück zu mir.
Meine Frage:
Welche Erstattung steht dem Käufer zu ?
- Kaufpreis + Porto Hinsendung
- nur Kaufpreis (Porto wurde verbraucht)
- Kaufpreis abzuglich Kosten der Rücksendung (die ich bei der DHL jawohl zahlen muss)
Danke für Eure Einschätzung !
Servus @wohinmitmutti
In Deutschland reicht Paypal der proof of shipping,
in USA nicht,
in UK weiß ich es nicht.
Bei Fallöffnung würde PP dem Käufer Kaufpreis + einmal VSK erstatten,
wenn man dem Käufer recht gibt.
Die Anschrift habt Ihr abgeglichen ?
Es kann nichts verschmiert oder verwischt worden sein
oder gar unleserlich ?
Nach Ursachenklärung und Rückerhalt
würde ich mich entscheiden,
wenn es nicht sowieso über einen Streitfall bei PP geht.
| Betreff | Hilfreich |
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