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Rückerstattung nicht vollständig

Hallo.

Ich habe aus England einenen Artikel bestellt. Dieser wich aber erheblich von der Beschreibung ab.

Also habe ich eine ebay Rückerstattung gestartet. Der Verkäufer hat zugestimmt. 

Dann habe ich auf das Rücksendeetikett gewartet auf das mich ebay hingewiesen hat. Es kam aber nichts.

Zwei telefonate mit ebay Kundenservice später wusste ich dass der Verkäufer mir das garnicht schicken kann, sondern dass ich den Versand erstmal selber tragen muss.

Nach Aussage der ebay Mitarbeiter ist das aber kein Problem weil das Porto in diesem Fall vom Verkäufer rückerstattet wird.

Ich hab mich mit dem Verkäufer auf Post International mit tracking für 9, 50 € geeinigt. 

Alle Belege und die tracking Nummer hab ich auf der Rückgabe Seite hochgeladen.

 

Jetzt hat der Verkäufer aber nur den Kaufpreis und den ursprünglichen Versand zurückerstattet. 

Meine 9, 50 € fehlen.

 

Jetzt noch ein Telefonat mit dem ebay Kundenservice.  Ich soll ebay.co.uk eine Mail mit dem Problem schicken weil ebay.de nichts machen kann.

 

Langam wird es echt anstrengend.  Wo soll ich die email Adresse her bekommen? 

 

Wer kann mir helfen, dass ich mein Geld zurück bekomme?

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Logg dich mit deinen deutschen eBay-Kundendaten bei ebay.co.uk ein und versuch doch mal, von dort aus Kontakt mit dem britischen eBay-Ableger aufzunehmen und den Vorfall zu klären.

 

Finde ich ja fast sarkastisch, daß ausgerechnet eBay-Deutschland dich bittet, schriftlichen Kontakt mit eBay UK aufzunehmen - Mailkontakt mit eBay-Support ist ja nicht mal hier in Deutschland möglich, statt dessen immer wieder das Drängen auf telefonischen Kontakt, über den sich im Zweifelsfall nichts nachweisen läßt.

 

Da die Briten ja bis auf Weiteres noch Mitglied in der EU sind, hast du zusätzlich die Möglichkeit, beim europäischen Mahngericht in Berlin-Wedding einen Mahnbescheid gegen den UK-Verkäufer zu beantragen. Dies geht relativ unbürokratisch auch online und kostet ca. € 30,--. Diese Gebühr kannst du dir mit deinen bereits entstandenen Rücksendekosten im Verlauf des Mahnverfahrens vom Verkäufer erstatten lassen. Du zahlst also nicht drauf. Im Gegenteil - kommt der Verkäufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und du erhälst abschließend vom Berliner Mahngericht einen vollstreckbaren Titel, kann es für den Verkäufer richtig teuer werden. Der Titel läßt sich durch einen britischen Anwalt mit entsprechenden Kosten für den Verkäufer auch in UK vollstrecken.

 

Entscheidend ist, daß du Nachweise vorlegen kannst, aus denen hervorgeht, daß der Verkäufer der mit dir getroffenenen Vereinbarung nicht vollständig nachgekommen ist. Diese Nachweise, wie Quittung der Rücksendekosten, Sendungsempfang beim Verkäufer sowie Korrespondenz sind bei Antragstellung eines europäischen Mahnverfahrens mit einzureichen (natürlich in Kopie, niemals im Original!!!).

 

Erfahrungsgemäß reicht vielleicht auch schon die gemäßigte Androhung eines solchen Verfahrens gegen den Verkäufer, bleibt er die Kosten der Rücksendung weiterhin säumig.

 

Vielleicht weiß der Verkäufer auch einfach nicht, wie er den fälligen Betrag erstatten soll? Über Paypal läßt sich maximal der Wert der Transaktion erstatten. Für deine Rücksendekosten müßte der Verkäufer eine zusätzliche Zahlung mit Paypal veranlassen, für die widerum du als Zahlungsempfänger dann Gebühr an Paypal zahlst.

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