19-06-2013 16:51
Ich habe ein Handy in der Schweiz ersteigert. Dies war jedoch nicht zu gebrauchen, da jemand am simkarten Schacht gespielt hat und daher keine Karte gelesen werden kann, also ein nicht brauchbares Handy. Dies habe ich bei PAYPAL gemeldet und meine Kosten erstatte bekommen. Auf der Angebotsseite des Verkäufers war eine Rücknahme des Artikels nicht angegeben, genauso wie keine Versandkosten, die dann aber doch seltsamerweise angefallen sind. Nun schreibt der Verkäufer, dass er den Artikel wieder haben will, sonst will er Klagen. Die Kosten für den Zoll und die Versandkosten in Höhe von ca. 50,00 € will er aber nicht übernehmen.
Was kann ich tun?
Danke für eure Hilfe
Gib ihm eine (klar datierte, angemessene) Frist auf, bis wann er die Ware bei dir abholen oder dir den Versandkostenbetrag überweisen soll.
Wenn du den Zahlbetrag zu seinen Lasten von PayPal zurückerhalten hast, musst du ihm die Ware natürlich wieder rausgeben. Aber keiner kann dich zwingen, mit solch einem Betrag in Vorleistung zu gehen, zumal der Verkäufer bereits angezeigt hat, dass er nicht erstatten wird.
Der VK hat das Recht, gegebenenfalls den Artikel zu prüfen.