abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rücknahme des Artikels nicht angeboten. Trotzdem will der Verkäufer die Ware wieder. Muss ich die Ware zurück geben?

Ich habe ein Handy in der Schweiz ersteigert. Dies war jedoch nicht zu gebrauchen, da jemand am simkarten Schacht gespielt hat und daher keine Karte gelesen werden kann, also ein nicht brauchbares Handy. Dies habe ich bei PAYPAL gemeldet und meine Kosten erstatte bekommen. Auf der Angebotsseite des Verkäufers war eine Rücknahme des Artikels nicht angegeben, genauso wie keine Versandkosten, die dann aber doch seltsamerweise angefallen sind. Nun schreibt der Verkäufer, dass er den Artikel wieder haben will, sonst will er Klagen. Die Kosten für den Zoll und die Versandkosten in Höhe von ca. 50,00 € will er aber nicht übernehmen.

 

Was kann ich tun?

 

Danke für eure Hilfe

Gesamtes Thema betrachten

Gib ihm eine (klar datierte, angemessene) Frist auf, bis wann er die Ware bei dir abholen oder dir den Versandkostenbetrag überweisen soll.

 

Wenn du den Zahlbetrag zu seinen Lasten von PayPal zurückerhalten hast, musst du ihm die Ware natürlich wieder rausgeben. Aber keiner kann dich zwingen, mit solch einem Betrag in Vorleistung zu gehen, zumal der Verkäufer bereits angezeigt hat, dass er nicht erstatten wird.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder