01-02-2013 16:13
Hallo,
ich habe einen Artikel aus den USA gekauft und erfahren, dass die Rechnung/PayPal-Beleg außen am Paket sein muss, weil der Zoll die Pakete ja nicht öffnen darf.
Der Verkäufer hat mich jetzt gefragt, ob es nicht reicht, wenn er die Summe auf dem Paketschein einträgt? Oder benötigt der Zoll wirklich den Beweis durch den PayPal-Beleg??
(Das Zollamt hat jetzt leider schon Feierabend, daher frage ich schnell mal hier nach.)
Kommt auf den Wert an.Für geringfügige Güter reicht die internationale Zollerklärung, der Postvordruck für Briefe und Päckchen.
Der Zoll darf im übrigen die Pakete öffnen, bei Verdacht oder Unklarheiten. Außerdem gibt der ZOLL auf seinen Webseiten auch gute und rechtlich verbindliche Hionweise.
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