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Umsatzsteuer USA beim FA zurückfordern

die abgeführte Steuer von ebay für USA führt zunächst zu einer Doppel-Besteuerung ...

diese muss über SB für das FA wieder separat eingefordert werden, die Lieferorte USA kann man ausschließen ?

denn der Aufwand ist höher als der Gewinn , man kann also auf die US Umsätze gerne verzichten ... bis diese Regelungen wieder außer Kraft gesetzt sind ...? es ist zu viel aufwand ...

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Hallo @tube-finder 

 

Dazu kann ich nichts sagen. Lass doch die USA einfach raus?

 

Aber mir fällt auf, dass bei deinen Angeboten so einige rechtliche Informationen fehlen:

 

Widerrufsbelehrung - diese gehört ins Feld Widerrufsbelehrung. Und bitte nimm die aktuelle, deine ist uralt und inzwischen völlig falsch. Seit zig Jahren gibt es nicht mehr die 40-Euro-Grenze.

Widerrufsformular

OS Streitschlichtungsstelle - Link

Was ist mit Datenschutzerklärung?

 

Bist du sicher, dass du alles bezüglich des Elektrogesetzes erfüllst und evtl. angeben musst?

 

https://www.elektrogesetz.de/

 

Du weist sicher, dass Abmahnungen sehr teuer sind.

 

Für mich wäre das jetzt die erste Baustelle, die ich bearbeiten würde.

 

 

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