28-07-2019 09:15
die abgeführte Steuer von ebay für USA führt zunächst zu einer Doppel-Besteuerung ...
diese muss über SB für das FA wieder separat eingefordert werden, die Lieferorte USA kann man ausschließen ?
denn der Aufwand ist höher als der Gewinn , man kann also auf die US Umsätze gerne verzichten ... bis diese Regelungen wieder außer Kraft gesetzt sind ...? es ist zu viel aufwand ...
Hallo @tube-finder
Dazu kann ich nichts sagen. Lass doch die USA einfach raus?
Aber mir fällt auf, dass bei deinen Angeboten so einige rechtliche Informationen fehlen:
Widerrufsbelehrung - diese gehört ins Feld Widerrufsbelehrung. Und bitte nimm die aktuelle, deine ist uralt und inzwischen völlig falsch. Seit zig Jahren gibt es nicht mehr die 40-Euro-Grenze.
Widerrufsformular
OS Streitschlichtungsstelle - Link
Was ist mit Datenschutzerklärung?
Bist du sicher, dass du alles bezüglich des Elektrogesetzes erfüllst und evtl. angeben musst?
Du weist sicher, dass Abmahnungen sehr teuer sind.
Für mich wäre das jetzt die erste Baustelle, die ich bearbeiten würde.