20-01-2013 17:54
Ich habe bei einer Ebayerin aus England ein Kleid ersteigert. Jetzt will sie es mir nicht verkaufen (hat ständig neue Gründe und jetzt ist das Kleid angeblich verdreckt und nicht zu reinigen.... ich denke Ihr ist der Preis zu niedrig). Habe ich eine rechtliche Handhabe gemäß EU?
Moin
aber ja . . . der Vertrag ist überall bindend.
Schicke ihr mal diesen Link, sofern sie Deutsch versteht
Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?
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