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Anonymous
Nicht anwendbar

Undzwar habe ich einen Nintendo Ds ersteigert, welcher Heute ankam...

 

Nun stand in der Artikelbezeichnung, dass dieser Ds brand neu sei und nur einmal benutzt.

Ich habe auch den Verkäufer gefragt, ob der Ds Kratzer hätte, und der schrieb mir, dass der Ds keine Kratzer hätte.

 

Nun hat der Ds sehr viele unschöne Kratzer auf der Oberfläche und stellen, wo er sichtlich irgendwo mal angeeckt sein muss.

Des weiteren sind die Tasten des Ds vergilbt, was alles andere als neu aussieht, und außerdem fehlt ein Teil, der beim neukauf eines Ds eigentlich dazugehört, nämlich der Schutz, den man in den Slot stecken kann, wenn man kein GBA-Spiel spielt.

 

Würdet ihr jetz sagen, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht? Denn ich bin mir nich sicher, ob ich jetz einen Fall öffnen sollte, oder ob ich lediglich eine schlechte Bewertung abgebe.

 

Der Verkäufer hat mir in einem schlechten englisch geantwortet, dass ich mich nur beschweren würde, und er den Ds wirklich nur einmal benutzt hätte, wie er allerdings nunmal nicht aussieht...

Bezahlt habe ich mit Paypal, weswegen es sich lohnen würde ggf. einen Fall dazu zu öffnen.

 

Ich hoffe jemand hat schnell mal eine Antwort für mich Parat, danke m(_ _ )m

MfG

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