05-01-2017 14:55
Ad a habe durch die Formulierung "scheinbar" keine feststehende Beschuldigung aufgedrückt! Ad b wer in 3 Wochen auf mehrere E-Mails nicht antwortet und vorher über 200 Euro einkassiert darf sich nicht wundern, wenn der Gläubiger sein Recht einfordert - von Unverschämteiten zu sprechen ist ziemlich daneben..... PS die ausstehende Anzeige wird placiert......