25-04-2019 12:33
Ich stehe vor einem "kleinen" Problem und weiß einfach nicht was bei der ganzen Sache rauskommen wird/kann.
Aktueller Stand:
Ich habe ein Produkt bei einem Privatverkäufer ersteigert. Habe einen Tag später bezahlt und daraufhin gewartet.
Bis heute, also den 25.04, habe ich die Ware nicht erhalten. Zudem gab es keinerlei Rückmeldung vom Verkäufer, noch dazu wurde die ware nicht als versendet angegeben.
Also habe ich bei Ebay die Ware als nicht angekommen angegeben mit dem Anhang an den Verkäufer, dass er die Wahl hat mir entweder die Ware oder mein Geld zurück zu geben, ansonsten hätte ich rechtliche Schritte eingeleitet.
Dies war wohl grund genug für ihn doch auf meine Nachrichten zu antworten und mir zu sagen, dass die Ware unterwegs sei.
Zudem infomierte er mich dass er nun mich wegen Betruges anzeigen würde. Obwohl ich die Ware bisher nicht erhalten habe und mein Geld nicht zurückgezogen habe. Nachdem er mir sagte dass die Ware schon lange versendet sei habe ich auch bei Ebay das PRoblem als gelöst angegeben.
Frage:
Ist seine Anzeige berechtig oder läuft es eher ins Leere ? Wir reden von einem Betrag von ca 9€
Der Kauf ist ja noch nicht sooo lange her. Die Ware könnte also durchaus noch kommen. Der Verkäufer hat schon mal eine graue Bewertung bekommen, weil der Versand so lange gedauert hat und er unfreundlich war.
Beim Kauf am 14.04. und Überweisung a. 15.04. war das Geld nicht vor dem 16. oder 17.04. beim Verkäufer auf dem Konto.
Die Lieferung ist für 4-5 Werktage nach Zahlungseingang angegeben. Damit hat der Verkäufer 3 Tage Bearbeitungszeit festgelegt, binnen derer er den Artikel auf die Reise schicken muss. Das sind dann 1-2 Werktage vor Ostern + Dienstag/Mittwoch nach Ostern. Vielleicht hat er die Sendung am Dienstag auf die Reise geschickt - vielleicht auch erst gestern oder heute. Im Moment ist da eigentlich noch kein Grund für Panik. Das bewegt sich alles noch im Rahmen eines möglicherweise etwas bummeligen Privat-Verkäufers.
Evl. hat der Verkäufer auch als Päckchen versendet und kann deswegen keine Sendungsnummer angeben. In dem Fall kann er aber auch nicht beweisen, dass Du was bekommen hättest und eine Anzeige gegen Dich wäre absoluter Quatsch.
Was nun Deinen Ebay-Fall angeht, so ist das vollkommen egal, was Du damit gemacht hast. Bei Überweisung an einen Privat-Verkäufer hast du nämlich gar keinen Käuferschutz und würdest von ebay weder Hilfe noch das Geld zurück bekommen - egal, ob der Fall noch offen oder geschlossen ist.
Falls in den nächsten Tagen wirdklich nichts ankommt, dann musst Du Dich mit dem Verkäufer auseinandersetzen. Sollte der nämlich als Päckchen verschickt haben und nicht als Paket (wie angegeben), dann müsste der Verkäufer auch dafür aufkommen, wenn das Päckchen verloren geht.