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Artikel aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt erhalten - wer haftet?

Verehrte Community,

liebe eBay-Mitglieder,

 

bei meinem Anliegen als Käufer geht es um folgenden Sachverhalt:

 

Ich hatte ein Tasteninstrument ersteigert, welches vom privaten Verkäufer wegen eines fehlenden Netzteils als "defekt" deklariert war.

Durch Abgabe meines Gebotes akzeptierte ich dies, da ein entsprechendes Netzteil meinerseits bereits vorhanden war und insofern mit dem erworbenen Gerät bedient werden konnte. Der Kaufpreis betrug über 100,00.- Euro. Schließlich tätigte ich die Zahlung via PayPal und warte auf die Lieferung, welche nach 11 Tagen dann auch erfolgte. So weit, so gut.

 

Nach Erhalt des Artikels dokumentierte ich den gesamten Entpackungsvorgang mittels Kamera, sowohl foto- als auch filmtechnisch,

da ich mich aufgrund vorangeganener, negativer Kauferfahrungen inzwischen grundsätzlich mißtrauisch bin.

In der Auktionsbeschreibung war das Keyboard mit einer unversehrten Tastatur abgebildet. Nach Erhalt des Instrumentes musste ich feststellen, dass insgesamt 3 von 88 Tasten Beschädigungen aufwiesen, 2 waren gebrochen und 1 hatte Abschürfungen.

Das Keyboard ist in dem jetzigen Zustand daher nicht mehr spielbar. 

 

Zurückzuführen dürfte der Schaden auf die unzureichende Verpackung des Verkäufers sein! Das Instrument lag in einem Flightcase und wurde lediglich mit 2 längsseitig aneinander geklebten Pappsträngen versehen, ohne jedwede Kartonage als Außenverpackung.

Laut den Vorschriften von eBay sind jedoch insbesondere Sperrgut-Artikel sehr sorgfältig zu verpacken, bevor diese entsendet werden (siehe unter "Sperrgut verpacken": http://pages.ebay.de/help/pay/packing-tips.html ). Auch der Logistiker Hermes GmbH verweist klar und deutlich auf seine Versandrichtlinien (siehe unter "Bedingungen 2, Absatz 2.2": https://www.myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/verpackungsrichtlinien ).

Nach Rücksprache mit dem Hersteller, ist auch dieser der Ansicht, dass ein Instrument dieser Größenordnung einer weitaus umfänglicheren Außenkartonage mit Schaumpolsterung bedarf und dies auch stets bei einem Versand empfohlen wird!

Laut Einschätzung des Herstellers sei es, sofern keine erkennbaren Spuren äußerlicher Gewalteinwirkung vorhanden, ohnehin recht unwahrscheinlich, dass die Tasten des Keyboards allein durch den Transport zu Bruch gingen! Ein weitergehendes Schadensgutachten könne man ggf. erstellen, wäre für mich jedoch kostenpflichtig. Dies würde den gesamten Sachverhalt auch ganz anders darstellen! (Ein Schelm, wer dabei Böses denkt!?)

 

Nun hatte ich zwischenzeitlich einen Fall geöffnet und um Schadensersatz / Rückerstattung des Kaufbetrags gebeten, was seitens des Verkäufers abgelehnt wurde. Dieser sei sich keiner Schuld bewusst und verweist an Hermes. Nachdem ich nun letztendlich eBay gebeten hatte, den Sachverhalt zu prüfen, wurde nun auch noch zugunsten des Verkäufers entschieden, womit ich nicht einverstanden bin. Man berief sich lediglich auf den Defekt des Keyboards, nicht aber auf die mangelhafte Verpackung! Darf man als Käufer nicht erwarten, dass auch ein als "defekt" deklarierter Artikel heil ankommt und nicht schrottreif?!

Der Verkäufer hätte meines Erachtens das Tasteninstrument viel sorgfältiger einpacken müssen! 

 

Folgende Fragen beschäftigen mich nun:

 

- Was sieht hier die Rechtssprechung vor?

- Hat eBay indes zugunsten des Verkäufers richtig entschieden oder kann/soll ich Einspruch einlegen?

- Welche Schritte wären für mich sonst noch möglich?

 

Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Bemühungen!

 

Mit freundlichen Grüßen

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Der Verkäufer schuldet Dir eine sichere Verpackung und haftet, wenn er unzureichend verpackt hat.

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