Hallo Community,
Ich habe am 30.11.15 eine Xbox360 mit 17 Spielen (
http://m.ebay.de/itm/231768428095?_mwBanner=1 ) ersteigert und auch sofort bezahlt.
Gestern Abend schickte mir der Verkäufer eine Mail das die Ware defekt sei und er habe das Geld schon zurück überwiesen.
Kann ich, da ja ein Kaufvertrag entstanden ist, die Ware in den Zustand verlangen wie sie angeboten wurde? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Mfg
Duditz00