18-07-2018 19:31
Hallo!
Ich habe ein iPhone 7 ersteigert. In der Beschreibung stand "Das Handy hat weder vorne noch hinten eine Macke da ein Displayschutz vorhanden war..." Heute kam das iPhone an. Die Rückseite war fleckig und hatte kleine Lackabplatzer. Auch auf dem Display sind Kratzer. Diese sieht man zwar nicht wenn das Display aktiv ist, aber wenn es aus ist schon. Den Verkäufer habe ich daraufhin um Rückabwicklung gebeten und auch Bilder geschickt auf denen die Macken deutlich zu sehen sind. Er sagt nun, dass er auf den Bildern nichts erkennen kann und will zum Anwalt gehen und ggf. prüfen ob eine Preisminderung gerechtfertigt wäre.
Wie reagiere ich hier am Besten drauf? Ein kurzes Gespräch mit meinem Anwalt hatte ich heute auch schon, allerdings finde ich es albern aus diesem Grund gleich juristische Schritte einzuleiten, oder lassen diese sich nun nicht vermeiden?
Die Bilder die ich heute gleich nach Erhalt des Packetes gemacht habe füge ich mal ein...
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Micha
Servus @micha_001
Was läuft eigentlich schief,
wenn nach dem Austausch mit dem Rechtsbeistand noch die Laienmeinung im Forum erfragt wird ?
Die Artikelbeschreibung zum Artikel fand ich ebenso dürftig wie die Fotos:
Ein nichtssagendes Bild vom Display,
ein Bild vom "Cover" und eine zusammengefaltete Rechnung.
Alles nicht zum Zoomen geeignet.
Dann die AB...
Weder vorne noch hinten eine Macke... Was ist in dem Zusammenhang eine Macke.
Dann angeblich ein Displayschutz,
den er mitliefert...
Der ist dann doch wohl noch drauf ?
Ist dann der Kratzer womöglich auf dem Displayschutz ?
Diese kleinen Flecken sind ein typisches Problem.
Wenn Du mal nach "Sprenkel" oder "Flecken" und "iPhone" und Gehäuse suchst,
wirst Du in diversen Foren Threads dazu finden.
Apple selbst tauscht das meines Wissens nicht um...
Letztlich kauft man ein Smartphone,
das bestimmte Eigenschaften haben muss.
Ist es nun weniger funktional ?
Wieviel macht der Schönheitsfehler also dann aus ?
Zu bedenken ist noch,
dass Du belegen müsstest,
dass die Macken bereits bestanden,
als der VK das Teil losgeschickt hat.
Die gute Nachricht ist allerdings,
dass der VK in seiner AB nichts ausgeschlossen hat,
was Rückgabe und "Gewährleistung" betrifft.
Wenn er auf den Bildern diese Sprenkel auf dem Gehäuse nicht erkennen kann,
muss er erst zum Augenarzt.
Ist schon relativ gut zu erkennen.
Bei Paypalzahlung musst Du darauf achten,
dass Du KEINE Rückgabe startest,
sondern wirklich einen Problemfall meldest.
https://resolutioncenter.ebay.de/
Es kann dann passieren,
dass man ein Gutachten von Dir verlangt.
Es kann aber auch sein,
dass Paypal dann zur Rückabwicklung drückt.
Dann bleibt man in vielen Fällen auf den Rückversandkosten sitzen,
eine Minderung ist da wohl nicht mehr vorgesehen.
Bei Überweisung hilft Dir Ebay nicht.
@micha_001 schrieb:Hallo!
Ich habe ein iPhone 7 ersteigert. In der Beschreibung stand "Das Handy hat weder vorne noch hinten eine Macke da ein Displayschutz vorhanden war..." Heute kam das iPhone an. Die Rückseite war fleckig und hatte kleine Lackabplatzer. Auch auf dem Display sind Kratzer. Diese sieht man zwar nicht wenn das Display aktiv ist, aber wenn es aus ist schon. Den Verkäufer habe ich daraufhin um Rückabwicklung gebeten und auch Bilder geschickt auf denen die Macken deutlich zu sehen sind. Er sagt nun, dass er auf den Bildern nichts erkennen kann und will zum Anwalt gehen und ggf. prüfen ob eine Preisminderung gerechtfertigt wäre.
Wie reagiere ich hier am Besten drauf? Ein kurzes Gespräch mit meinem Anwalt hatte ich heute auch schon, allerdings finde ich es albern aus diesem Grund gleich juristische Schritte einzuleiten, oder lassen diese sich nun nicht vermeiden?
Die Bilder die ich heute gleich nach Erhalt des Packetes gemacht habe füge ich mal ein...
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Micha
Tach auch
wenn du per PP gezahlt hast eröffne einen Fall
bei Überweisung musst du deinen Anwalt einschalten
Hallo @micha_001
"Ein kurzes Gespräch mit meinem Anwalt hatte ich heute auch schon"
Was hat dein Anwalt dazu gesagt?