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Artikel nicht wie beschrieben, online Mahnantrag

Hallo liebe Community,

ich habe diesen Artikel "121179353829" ersteigert und nach ca. einem Monat erhalten.

Der Verkauf ist Privat und ich habe per Überweisung gezahlt, da ich noch kein paypal kannte.

Nun habe ich folgendes Problem, der Artikel wurde zwar als defekt eingestellt aber in der Beschreibung wurde darauf hingewiesen dass nur die Rückseite gebrochen wäre, das Iphone aber voll funktionstüchtig sei. nur deswegen habe ich mitgeboten.

Als ich es dann in den Händen hatte war leider mehr kapput als in der Beschreibung drin stand. Es war der Rahmen im Kopfbereich stark deformiert, was man auf dem Bild nicht sehen konnte und im Display ist ein zeigefinger-grosser-schwarzer Fleck.

Auch scheint das Wlan nicht zu funktionieren.

Schon nach der ersten E-mail hatte der Verkäufer nur spärlich geantwortet, als ich Ihn dann darum bat den Artikel zurückzunehmen brach der Kontakt völlig ab. Auch eröffnete Fälle haben Ihn nicht zum Antworten gebracht und von ebay brauch ich auch nichts zu erwarten da ich keinen Käuferschutz besitze.

EIn Einschreiben mit meiner Bitte um Rückabwicklung hat er nicht abgeholt und auf ein darauf folgendes Einwurfeinschreiben hat er auch auf meine gesetzten Frist nicht reagiert. Im Einschreiben habe ich auf Rückzahlung bestanden und wollte Ihm nach erhaltenem Geld die Ware zurücksenden.
 Im Forum habe ich öffter gelesen, dass man lieber die Ware erst nach Rückzahlung zurücksenden sollte, da u.U. Geld und Ware weg wäre.

Nun wollte ich einen online Mahnantrag ausfüllen und wenn ich das richtig verstanden habe gilt der Mahnantrag nur wenn ich dem Antraggegner keine Leistung mehr schuldig bin.

Also meine Frage muss ich den Artikel zu erst zurückschicken um ein gerichtliche Mahnverfahren einleiten zu können???

Auf euere Antworten bin ich schon sehr gespannt.

 

 

MfG UNbreak

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