27-03-2017 17:00
Hallo liebe Community,
ich habe kürzlich auf einen Artikel eines privaten Anbieters geboten und war zuletzt nicht Höchstbietender.
Der Höchstbietende ist - laut Anbieter - vom Kauf zurückgetreten. Dem hat der Anbieter zugestimmt.
Meine Frage:
erhält nun jemand anderes den Zuschlag, oder liegt dies im Ermessen des Anbieters?
Danke und freundliche Grüße!
Hallo @bogenschuetz ,
der Verkäufer kann dir ein "Angebot an den Unterlegenen" über eBay unterbreten, muss aber nicht.
Die Ware gehört (wieder) ihm, er kann darüber nach Belieben verfügen.