20-08-2013 18:20
Ich habe auf ein Angebot eines Verkäufers ein Gebot abgegeben. Die Auktion ist aber kurz vor Auktionsende ohne Angabe von Gründen abgebrochen worden. Nach meiner Rechtsauffassung ist damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag in Höhe meines Gebotes zustande gekommen. Wer trägt hier die rechtliche Verantwortung für die verhinderte Kaufabwicklung? Ich nehme an, derjenige der für den Auktionsabbruch verantwortlich ist? Ich hätte gerne eine Antwort vom Ebay-Kundenservice.
An den Kundenservice: da Sie mir jegliche Kontaktaufnahme mit Ihnen in dieser Sache verweigern, muss ich das Thema leider hier auf den Tisch bringen.