20-08-2013 18:20
Ich habe auf ein Angebot eines Verkäufers ein Gebot abgegeben. Die Auktion ist aber kurz vor Auktionsende ohne Angabe von Gründen abgebrochen worden. Nach meiner Rechtsauffassung ist damit ein rechtsgültiger Kaufvertrag in Höhe meines Gebotes zustande gekommen. Wer trägt hier die rechtliche Verantwortung für die verhinderte Kaufabwicklung? Ich nehme an, derjenige der für den Auktionsabbruch verantwortlich ist? Ich hätte gerne eine Antwort vom Ebay-Kundenservice.
An den Kundenservice: da Sie mir jegliche Kontaktaufnahme mit Ihnen in dieser Sache verweigern, muss ich das Thema leider hier auf den Tisch bringen.
Unzulässige Artikel werden oft erst aufgrund von Meldungen anderer User gelöscht.
Nicht alles wird vom System bereits bei der Einstellung erkannt,
vor allem, wenn nicht die üblichen "Schlüsselwörter" verwendet werden.
Dann ist es egal, ob schon Gebote abgegeben wurden.
Wenn du der Ansicht bist, der Plattformbetreiber
hätte dich auf illegale Weise um deine ersteigerte Ware gebracht,
musst du dich an einen Anwalt deines Vertrauens wenden...
Viel Spass :-))...