08-06-2017 10:13
Hallo und wenn dann wäre es kein betrug sondern wucher, aber wie einer schon sagte, sei vorsichtig mit diesen beschuldigungen, die können ganz böse ins auge gehen für den jenigen der sie benutzt.
Hallo
@ronnie-riesenei4
Wucher ist genauso Quark wie Betruxx. Siehe § 291 StGB.
Dieser Ansatz von apo-ynda sollte so wohl richtig sein!
Es existiert kein Absatz 3. Allenfalls ein
Absatz 1, Satz 1, Punkt 3 und/oder
Absatz 2, Satz 2, Punkt 3.
Und wer sich mit der Lesart von Gesetzen auskennt, der weiß auch, dass hier der erste Satz (Absatz 1, Satz 1) die Einleitung zu dem nachfolgend im Gesetz geschriebenen bedingt:
"1Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen (dadurch) ausbeutet..."
Wucher gemäß dieses Satzes dürfte hier bei dem eBay-Angebot aber nicht zutreffen, sind doch nur rechtlich geschäftsfähige Personen überhaupt zur Anmeldung auf eBay berechtigt. Eine Unerfahrenheit kann ich aufgrund der jederzeit gegebenen Möglichkeit an Preisvergleichen mit anderen Angeboten ebenfalls ausschließen.
Somit dürfte selbst dieses Angebot, 100 € über dem "Normalpreis" liegend, nur eine freie Preisgestaltung des Verkäufers darstellen.
Sagt einer, der 24 Jahre im Justizdienst tätig ist.
@apo-ynda
Gruß an die, welche meine dienstliche Laufbahn durch ständige Zuführung sichern!
![]()