23-07-2012 20:28
Habe ein Mofa ersteigert aber mein Kollege hat ein baugleiches Modell mir verkauft ( vor 4 Tagen ) und nun habe ich den VK gebeten mich vom Kauf zu entbinden der schrieb mir das ich eine " Spassbieter" gebühr zahlen solle von 30 % des Kaufpreises er aber bereit ist 15 % zu akzeptieren , soweit gut aber er wisse noch nicht ob die sache für ihn erledigt ist wenn ich die " Spassbieter" gebühr gezahlt habe. Hatt er das Recht dazu ?
leider denkst auch du eBay wäre ein kinderzimmer für erwachsene.
jeder der hier als VK oder käufer auftritt muß wissen das auf dieser plattform rechtsverbindliche verträge geschlossen werden, die auch gerichtlich durchgesetzt werden können.
in letzter zeit glauben einige käufer sie könnten aus ihren verträgen einfach so rauskommen, und bieten horrende summen nur so zum spaß, auch wenn sie schon vorher wissen, ich will das ersteigerte gar nicht haben.
noch dreister ist dein fall, bietest auf das mofa, und hast schon ein anderes gekauft, willst jetzt wo du das höchstgebot abgegeben hast, den VK sitzen lassen, ich würde alle hebel in bewegung setzen, und dich zur abnahme des mofas zwingen, notfalls gerichtliche schritte einleiten.