01-01-2019 03:55
Die Zahlung wirst Du nicht mehr zurückholen können, wenn sie bereits letzte Woche vor dem WE geleistet worden ist.
Wenn das Teil einen Mangel hat, kannst Du es reklamieren und den Verkäufer auffordern, zur ordentlichen Vertragserfüllung ein fehlerloses Teil zu senden. Erst wenn er das ablehnt, hast Du das Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
Einen Verkauf wg. Nichtgefallen abzubrechen, würde ich nicht machen.