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Darf B Ware leichte Beschädigungen aufweisen, auch wenn diese in der Artikelbeschr. nicht aufgeführt

Hallo, habe eine Munddusche,  die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich,  dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass  der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen,  da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf  meine Kosten...

Freue mich auf eure Hilfe, 

LG

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@semicorse*73  schrieb:

Hallo, habe eine Munddusche,  die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich,  dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass  der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen,  da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf  meine Kosten...

Freue mich auf eure Hilfe, 

LG


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