16-12-2018 12:40
Hallo, habe eine Munddusche, die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich, dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen, da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf meine Kosten...
Freue mich auf eure Hilfe,
LG
Auch B-Ware darf keine Beschädigungen aufweisen, die nicht erwähnt wurden.
Du hast das Recht auf einwandfreie Ware, das solltest Du auch einfordern:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
https://archive.is/LawGq
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Bei PayPal-Zahlung solltest Du Dich in Dein PayPal-Konto einloggen und dort einen Fall wegen eines abweichenden Artikels eröffnen, das geht bis zu 180 Tage nach dem Kauf und nur dann, wenn Du bei eBay noch keinen Fall eröffnet hast: www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_complaint-view
Und bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich raus, da musst Du Dir dann selbst helfen.