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Defekte CD-Roms (Spiel)

kaistern
Auf Erkundungstour

Hallo Ihr!

Wir haben ein Problem mit einem privaten Verkäufer, der uns ein PC-Spiel gesendet hat- bestehend aus 3 CD-Roms, bei denen nur die erste eingelesen und begonnen wird, beim dann notwendigen Zuschalten der zweiten CD hapert es bereits beim Einlesen. Dieses Problem tritt sowohl im Kompatibiltätsmodus (Start über WIN95/98) als auch auf Win7 auf (also Einlesen und Start der ersten kein Problem auch bei Win7, zweite wird nicht mal ausgelesen).

Nun ist der Verkäufer uneinsichtig und will allerhöchstens nach Rücksendung den Verkaufspreis minus ebay-Gebühr erstatten! Falls er "keine Kratzer oder ähnliches" entdeckt(.......).

Er meinte, natürlich laufe ein für Win95/98 konzipiertes Spiel nicht auf Win 7. Dass wir es auch auf WIN 95/98 ausprobiert haben und es dasselbe Problem ist interessiert ihn nicht.

Er hat drei Tage nicht mehr auf unsere letzte Antwort im eröffneten Fall (wegen abweichendem Artikel) geantwortet. So haben wir ihn heute negativ bewertet und entsprechend niedrige Verkäuferbewertung, damit andere gewarnt sind.

Nun mit mal konnte er - weiterhin ohne im Fall geantwortet zu haben- innerhalb einer Stunde danach einen "Antrag auf Überarbeitung der Bewertung" über ebay stellen, auf den wir antworten sollen. Da behauptet er frech, wir hätten es nur auf Win7 ausprobiert und würden nun anderen die Schuld daran geben, dass es halt nicht auf Win7 läuft, was ja "halt jeder weiß".....

Aber für uns ist das Thema jetzt eigenlich abgehakt, und zu schreiben, wir überarbeiten nur nach Rückerstattung aller Kosten plus Rücksendung wäre ja dann von ebay verbotene Erpressung!

Was passiert, wenn wir nun auch nicht antworten und den Antrag auf Bewertungsüberarbeitung ignorieren?

denn ihm ein drittes Mal schreiben, dass die Cd-Roms auch auf Win 95/98 nicht funktionieren und das dann auch auf Win 7 nicht mal die erste hätte anlaufen dürfen, wenn es an der Kompatibilität gelegen hätte (abgesehen dass Win7 eigentlich abwärtskompatibel sein soll und bei anderen Spielen auch ist), das hat ja nun wirklich keinen Sinn und Zweck. Wenn wir nun also beide Fälle offen lassen, was passiert dann? Wird er wegen abweichendem Artikel verwarnt oder nur wenn wir den Fall dem ebay Kundenservice übergeben? Ist ein Nichtbeantworten des Antrages wegen Bewertungsüberarbeitung folgenlos für uns?

Danke für das Lesen des langen Textes (wollte nachfragen vermeiden) und für alle hilfreichen Antworten

P.S.: natürlich nicht dieser Account....

leider mit dem eingekauft, mit dem wir auch verkaufen... er ist natürlich als Käufer jetzt gesperrt vorsichtshalber, hoffe das nützt vor Rachekauf und - Bewertung!

Für alle Forenhasen: Ihr kennt alle Tricks, aber bitte keine Links hier zu unserem anderen Account, ja? Bitte! Falls der VK hier mitliest....

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