05-01-2015 17:26
Aktueller Fall war unbedeutend, es war winziger Betrag.
Ich möchte aber bei künftigen Käufen nicht das Gleiche erleben:
Ich hatte einen Betreff gesucht "Rückgabe wegen Defekt" aber nur "Artikel weicht erheblich vom Angebot ab" gefunden und dort die Rückgabe eingeleitet.
Nach einigem Hin und Her erstattete mir der Verkäufer den Kaufpreis, aber erfüllte nicht meinen Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten. Begründet wurde dies mit den Bedingungen von Ebay. Ich hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass der Artikel defekt sei.
Ebay kann ja Verkäufern keine Bedingungen erlauben, die EU-Recht widersprechen.
Aktueller Fall ist vergessen, wäre es auch nicht wert, darüber noch Worte zu verlieren. Aber wie setze ich in einem künftigen Fall meine Rechte durch? Ich will ja nicht gleich juristische Schritte einleiten.
Freundliche Grüße
Horst