03-10-2019 19:18
Hallo, ich habe im Juni 2018 ein Gerät gekauft, es aber erst Anfang 2019 in Betrieb genommen. Nach paar mal Laufen war das Gerät defekt. Habe den Händler über ebay kontaktiert, weil er keine Telefonnummer oder Email hinterlassen hat. Händler hat sich erst gemeldet, als ich Ebay eingeschaltet habe, teilte mir mit, er sei nicht zuständig, ich soll mich an den Hersteller wenden. Dem Hersteller habe ich die Serialnummer des Gerätes übermittelt- die scheint aber nicht zu stimmen. Der Hersteller will das Gerät deshalb nicht reparieren- obwohl noch Garantie ist... Hersteller verweist mich an Händler zurück... Nun würde ich ja normalerweise an so einem Punkt einfach abwinken, aber das Gerät hat knapp 300 Euro gekostet...
Kann mir jemand bitte raten, was ich machen soll oder kann? Ganz herzlichen Dank! dingefinderin
Hallo @dingefinderin
Der Verkäufer ist zwar gewährleistungspflichtig, allerdings gilt nach 6 Monaten die Umkehr der Beweispflicht. Das heißt, du musst beweisen, dass der Defekt bereits bei Lieferung bestanden hat.
Ein Gerät 1/2 Jahr rumliegen zu lassen, ohne es auf Funktionalität zu prüfen bzw. in Gebrauch zu nehmen, um nach "paar mal laufen" einen Defekt festzustellen, ist fahrlässig.
Warum allerdings die Herstellernummer dem Hersteller nicht bekannt ist, können wir dir nicht sagen. Dazu müsstest du erstmal angeben, was du gekauft hast und bei wem.
Schau mal @*circe*
Es wird darum gehen
https://community.ebay.de/t5/Kaufen-bei-eBay/Ebay-Verk%C3%A4ufer-meldet-sich-nicht-und-Artikelnummer...
Das der Hersteller dann so reagiert, versteh ich nicht!
Schau mal @*circe* den Satz *Hallo, ich habe im Juni 2018 ein Gerät gekauft, es aber erst Anfang 2019 in Betrieb genommen. Nach paar mal Laufen war das Gerät defekt. Habe den Händler über ebay kontaktiert, weil er keine Telefonnummer oder Email hinterlassen hat. Händler hat sich erst gemeldet, als ich Ebay eingeschaltet * Nach einem Jahr kann man Ebay niemals zu einem Artikel kontaktieren! Sehr verworren, die Geschichte!
@dingefinderin
Wenn sich der Kauf noch innerhalb der 2-jährigen Gewährleistungspflicht befindet haftet der Händler noch, wenn Du nachweisen kannst, dass der Defekt bereits beim Kauf bestand. Das scheint mir nicht völlig ausgeschlossen. Nachweis aber mit Aufwand und Kosten verbunden und die Erfolgsaussicht müßte näher untersucht werden.