Definition Neuwertig z.B. bei gebrauchter Bekleidung
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
18-06-2015 21:59
Wenn eine gebrauchte Lederjacke als Neuwertiges und edles Sahnestückchen (definitiv ohne Hinweise auf Mängel, im Gegenteil) zu einem recht hohen Preis eingestellt ist, aber nach Erhalt nachweislich deutliche Gebrauchsspuren wie gelbliche Schweißflecken im Achselbereich, starke Verschmutzungen im Ärmel, üble Schweißgerüche und sogar kleine Löcher aufweist, ist das aus meiner Sicht nicht korrekt und ehrlich? Als ich all dies festgestellt und beim Verkäufer reklamiert hatte, bekam ich eine ziemlich freche Antwort. Der Verkäufer ist daraufhin wütend vom Verkauf zurückgetreten. Jetzt warte ich auf die Erstattung der Kaufpreises.
Gibt es eine Verkaufs-Richtlinie die definiert, wie ein als NEUWERTIG und EDEL bezeichnetes Kleidungsstück konkret beschaffen sein muß?