14-01-2015 08:32
Ich habe einen Tennisschläger ersteigert, der Haarrisse hat, was auf Rahmenschäden schließen lässt. Dieser Mangel wurde in der Beschreibung nicht genannt. Der Verkäufer meint, dass mit der Formulierung "übliche Gebrauchsspuren" der Zustand des Schägers ausreichend beschrieben wurde, lehnt er Nacherfüllung bzw. Rückerstattung des Kaufpreises ab. Auch habe ich dem Käufer Bilder über den schaden zukommen lassen (bei der Eröffnung des Falles), aber auch dies führte zu nichts, wobei diese Risse schon vor dem Einstellen des Schlägers hätten ersichtlich sein müssen. Da ich leider per Überweisung gezahlt habe, greift der ebay Käuferschutz nicht und ebay hat den Fall geschlossen. Wass ist zu tun?