Ebay hat beschlossen : Keine Rückerstattung

Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufen einige Bekleidungsteile im Wert von ca. 55 Euro + Versand gekauft. Habe die Ware bnicht erhalten und auch keine Benachrichtigung des Zustellunternehmens. Daraufhin ging die Ware an den Verkäufer zurück. Als ich anfragte, wo die Ware bliebe, hat er mir mitgeteilt, daß er die Ware zurück erhalten habe und die Rücksendekosten von seinem Konto abgezogen werden. Ich bat um Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer wußte nicht, was er tun sollte und hat einen "Fall" geöffnet und Ebay gefragt, Die haben entsschieden, ich kriege nichts erstattet - auch nicht den Kaufpreis.

Ist soetwas Rechtens? Ich bin hier seit über 10 Jahre -auch als privaterVerkäufer zeitweise - aber sowas ist mir noch nicht passiert und so habe ich mich auch als Verkäufer nie verhalten.

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@schreckschrauber  schrieb:

Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufen einige Bekleidungsteile im Wert von ca. 55 Euro + Versand gekauft. Habe die Ware bnicht erhalten und auch keine Benachrichtigung des Zustellunternehmens. Daraufhin ging die Ware an den Verkäufer zurück. Als ich anfragte, wo die Ware bliebe, hat er mir mitgeteilt, daß er die Ware zurück erhalten habe und die Rücksendekosten von seinem Konto abgezogen werden. Ich bat um Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer wußte nicht, was er tun sollte und hat einen "Fall" geöffnet und Ebay gefragt, Die haben entsschieden, ich kriege nichts erstattet - auch nicht den Kaufpreis.

Ist soetwas Rechtens? Ich bin hier seit über 10 Jahre -auch als privaterVerkäufer zeitweise - aber sowas ist mir noch nicht passiert und so habe ich mich auch als Verkäufer nie verhalten.


Servus @schreckschrauber 

 

Das ist schon mal ein sehr ungewöhnlicher Verlauf.

Der Händler kann eigentlich nur einen Nichtzahlerfall öffnen...

da ginge es aber nicht darum,

ob Du Geld erhältst oder nicht.

Auch ein Kaufabbruch würde hier eigentlich unlogisch sein...

Aber da könnte ich mir eine Mitteilung der VK müsse nicht erstatten,

sehr wundern... außer es wäre irgendwelche Fristen versäumt worden.

 

Kann es nicht doch sein, dass Du selbst eine Rückgabe gestartet hattest

oder einen Nichterhalt meldetest??

 

Beides wäre problematisch.

Ich erkläre auch gerne, warum.

Eine Rückgabe leiten leider einige Leute ein,

wenn sie nichts bekommen haben oder auch nur vom Kauf zurücktreten wollen, bevor die Ware losgeschickt wurde.

Da sie dann aber nichts haben, was sie zurücksenden könnten.

können sie dann keine Sendungsnummer hochladen,

also die Rückgabe nicht belegen... und schon sagt der Automatsimus hinter dem System:
Kein Rückversand - kein Geld.

 

Bei einem nicht erhaltenen Artikel und Zahlung via Paypal

gibt es KEINEN Käuferschutz wenn der VK den "Proof of shipping" nachweisen kann.

Das steht so auch in den AGB von PP in Deutschland.

Danach richtet Ebay sich, auch wenn die nicht ganz so genau hinzuschauen scheinen

wie PP selbst.

Anders gesagt: Wird eine Sendungsnummer hochgeladen,

ist der Beweis des Versandes erbracht...

Dass die Ware hier nicht verloren ging,

sondern wieder beim VK ist,

merkt wahrscheinlich keine Menschenseele bei Ebay... falls da überhaupt ein Mensch draufguckt.

 

Der Händler täte gut daran,

wenn er sich an deutsches Recht hält.

Ich an Deiner Stelle würde jetzt gemäß der WRB des Händlers brav widerrufen (Hoffe, dass liegt noch im entsprechenden Zeitfenster.) und dazu dem VK per Nachrichtensystem UND per E-Mail eine datierte Frist zur Erstattung der einmaligen VSK + des Kaufpreises (außer Versand war "kostenlos").

Ein Rücksendeentgeld (DHL) würde ich nicht tragen wollen,

weil das eigentlich nur gezahlt werden müsste,

wenn die Nichtzustellung NICHT durch DHL zu verantworten ist...

bei fehlernder Benachrichtigung sehe ich den Fehler aber sehr wohl bei DHL.

 

Ein Gewerbetreibender sollte wissen,

dass er besser nicht auf Geld und Ware sitzenbleibt.
Ein Mahnbescheid nach vorheriger korrekter Mahnung etc. wäre hier nur teuer für ihn.

Der Verkäufer hätte mit Deiner Information zu DHL/Hermes etc gehen müssen und erneuten - kostenlosen - Versand verlangen können.

 

Er darf Dir die Versandkosten nicht abziehen, da der Kaufvertrag erst mit Erhalt der Ware bei Dir erfüllt ist.


@schreckschrauber  schrieb:

Ich habe bei einem gewerblichen Verkäufen einige Bekleidungsteile im Wert von ca. 55 Euro + Versand gekauft. Habe die Ware bnicht erhalten und auch keine Benachrichtigung des Zustellunternehmens. Daraufhin ging die Ware an den Verkäufer zurück. Als ich anfragte, wo die Ware bliebe, hat er mir mitgeteilt, daß er die Ware zurück erhalten habe und die Rücksendekosten von seinem Konto abgezogen werden. Ich bat um Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer wußte nicht, was er tun sollte und hat einen "Fall" geöffnet und Ebay gefragt, Die haben entsschieden, ich kriege nichts erstattet - auch nicht den Kaufpreis.

Ist soetwas Rechtens? Ich bin hier seit über 10 Jahre -auch als privaterVerkäufer zeitweise - aber sowas ist mir noch nicht passiert und so habe ich mich auch als Verkäufer nie verhalten.


@schreckschrauber

 

warum ballerst Du mit Roten Laternen um Dich und kommst DANN erst ins Forum - kopfschüttel`?

 

Ebay wird die Fälle geschlossen haben da kein Paypal mit-im-Spiel-war.

 

Dies entbindet den VK nicht von seiner Rückzahlungspflicht - schick` dem VK Deine Bankdaten

(obwohl diese auf den Konto-AZ des VK`s ersichtlich ist) - setz` zur Rückzahlung eine angemessene Frist.

 

Wenn der VK diese Frist "fruchtlos" verstreichen läßt: den Rechtsanwalt Deines Vertrauens aufsuchen und mit der Durchsetzung Deiner Forderung beauftragen.

 

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Anonymous
Nicht anwendbar

Warum hat er die Ware denn zurückerhalten ? Hast Du sie womöglich nicht von der Post abgeholt ?

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