27-11-2017 03:49
Aufgetretener Fehler:
Bei einer Bietauktion hatte der "Ebay-Computer" für mich als Höchstbietenden einen FALSCHEN Erhöhungsschritt "berechnet".
Weil der Artikelpreis unter 50 Euro lag, hätte mein Höchstgebot nur um 50 cent über dem Gebot des Zweitbieters (=unterlegenen Bieters) liegen dürfen ! Stattdessen "klaffte" da eine UNERKLÄRLICHE, willkürliche Lücke von 7 Euro !! Das heißt, ich mußte 7 Euro ZUVIEL für den Artikel bezahlen !!! Irgendwelche "Sonderabsprachen" über besondere Erhöhungsschritte lagen nicht vor, und auch das Abrufen der "elektronischen Gebote" brachte keine Aufklärung.
FRÜHER wäre es möglich gewesen, Ebay eine sachliche Mitteilung per Email zukommenzulassen, woraufhin man sofort von fachkompetentem Personal eine Klärung erfahren hätte.
HEUTE jedoch muß man per Telephon deswegen völlig ABSURDE Gespräche führen, weil es einem einfach NICHT gelingt, vollständig UND GERADEZU in ABENTEUERLICHER WEISE unqualifiziertem Personal oder KRASS UNQUALIFIZIERTEM Personal den Sachverhalt klarzumachen: auf Befragen hin erklären die einem seelenruhig, sie hätten selber noch nie bei Ebay irgendetwas ersteigert und wüßten auch gar nicht, wovon ich eigentlich rede.
Dementsprechend kommt in der Fachabteilung (wohl "IT-Abteilung" genannt), an die mein Problem ANGEBLICH weitergeleitet werden sollte, dann auch nur Quatsch an, woraufhin dort die Sache im Papierkorb endet und ich keinerlei Antwort erhalte...!
GEGENWÄRTIG bilde ich mir noch ein, doch noch eine zufriedenstellende Klärung herbeiführen zu können...: das Zaubermittel heißt: NORMALPOST IM UMSCHLAG UND MIT B*R*I*E*F*M*A*R*K*E DRAUF !!
Fazit: GANZ OFFENSICHTLICH lag bzw. liegt hier ein Ebay-Computerfehler vor: leider ist der Ebay-Kundenservice anders als früher über PC-gesteuerte Systeme heute nicht mehr erreichbar. Das ist mehr als erbärmlich.
FRAGE an die "Community" : WER HAT MIT DEM OBEN BESCHRIEBENEN COMPUTERFEHLER SCHON MAL ERFAHRUNGEN GEMACHT ?
@augustasche schrieb:Aufgetretener Fehler:
Bei einer Bietauktion hatte der "Ebay-Computer" für mich als Höchstbietenden einen FALSCHEN Erhöhungsschritt "berechnet".Weil der Artikelpreis unter 50 Euro lag, hätte mein Höchstgebot nur um 50 cent über dem Gebot des Zweitbieters (=unterlegenen Bieters) liegen dürfen ! Stattdessen "klaffte" da eine UNERKLÄRLICHE, willkürliche Lücke von 7 Euro !! Das heißt, ich mußte 7 Euro ZUVIEL für den Artikel bezahlen !!! Irgendwelche "Sonderabsprachen" über besondere Erhöhungsschritte lagen nicht vor, und auch das Abrufen der "elektronischen Gebote" brachte keine Aufklärung.
FRÜHER wäre es möglich gewesen, Ebay eine sachliche Mitteilung per Email zukommenzulassen, woraufhin man sofort von fachkompetentem Personal eine Klärung erfahren hätte.
HEUTE jedoch muß man per Telephon deswegen völlig ABSURDE Gespräche führen, weil es einem einfach NICHT gelingt, vollständig UND GERADEZU in ABENTEUERLICHER WEISE unqualifiziertem Personal oder KRASS UNQUALIFIZIERTEM Personal den Sachverhalt klarzumachen: auf Befragen hin erklären die einem seelenruhig, sie hätten selber noch nie bei Ebay irgendetwas ersteigert und wüßten auch gar nicht, wovon ich eigentlich rede.
Dementsprechend kommt in der Fachabteilung (wohl "IT-Abteilung" genannt), an die mein Problem ANGEBLICH weitergeleitet werden sollte, dann auch nur Quatsch an, woraufhin dort die Sache im Papierkorb endet und ich keinerlei Antwort erhalte...!
GEGENWÄRTIG bilde ich mir noch ein, doch noch eine zufriedenstellende Klärung herbeiführen zu können...: das Zaubermittel heißt: NORMALPOST IM UMSCHLAG UND MIT B*R*I*E*F*M*A*R*K*E DRAUF !!
Fazit: GANZ OFFENSICHTLICH lag bzw. liegt hier ein Ebay-Computerfehler vor: leider ist der Ebay-Kundenservice anders als früher über PC-gesteuerte Systeme heute nicht mehr erreichbar. Das ist mehr als erbärmlich.
FRAGE an die "Community" : WER HAT MIT DEM OBEN BESCHRIEBENEN COMPUTERFEHLER SCHON MAL ERFAHRUNGEN GEMACHT ?
bzgl. des von kitchenfan erwähnten Mindestpreises: eBay schreibt zwar davon, dass dieser mindestes 75 Euro betragen, muss, dem ist aber nicht so - in einigen Kategorien kann man auch geringere Mindestpreise angeben, sogar unter 10 Euro sind möglich
WENN es eine solche Auktion war: sobald ein Bieter den Mindestpreis bzw. darüber bietet, springt der Artikelpreis direkt auf diesen Mindestpreis
wenn also z.B. vom Vekräufer als Mindestpreis 47 Euro gespeichert wurde, und der vorherige Höchstbieter nur 40 Euro geboten hatte, lag der aktuelle Artikelpreis bei diesen 40 Euro
ohne Mindestpreis geht's jetzt erstmal in 50 Cent-Schritten über dem sichtbaren Artikelpreis weiter, auch wenn der nächste 47 Euro oder mehr bietet, mit Mindestpreis springt allerdings der Artikelpreis direkt auf diesen, wenn 47 Euro oder mehr geboten werden - ohne Zwischenschritte, ohne dass ein anderer 41 Euro, 41,50 Euro etc. bieten muss
... oder hatte der andere vielleicht auch ein (unsichtbares) Maximalgebot eingegeben? dann kann sich der Preis natürlich auch mit nur einer Gebotsabgabe um etliche Euronen erhöhen
... um sich das ganze genau anzuschauen, benötigt man allerdings die Artikelnummer ...
Hallo,
das klingt nicht nach Programmfehler, sondern danach, daß der Verkäufer einen Mindestpreis eingegeben hatte. Den hatte das Gebot des anderen Bieters um EUR 7,00 nicht erreicht...
Wie soll das jemand beurteilen wenn du weder die Artikelnummer nennst
noch die Gebotsübersicht hierher verlinkst?