abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ehrliche Bewertung oder Gefälligkeitsaustausch ???

Hallo zusammen,

 

regelmäßig lese ich im Anschluss an die Artikelbeschreibung des Verkäufers:

 

"Eine Bewertungs gebe ich erst ab, wenn ich vom Käufer eine Bewertung erhalten habe"

 

Was hat das noch mit dem Grundgedanken von Bewertungen oder viel mehr mit den eBay-Grundsätzen zu tun?

 

Der Verkäufer hat zu bewerten, wie lange er auf sein Geld warten musste.

 

Ich bezahle gekaufte Artikel sofort, per Onlinebanking oder PayPal.

 

Zwar ist der Verkäufer nicht zur Abgabe einer Bewertung verpflichtet, doch die Bewertung davon abhängig zu machen ob und wahrscheinlich auch wie man selbst durch den Käufer bewertet wird, halte ich für unzulässig.

 

"Wenn du mich nicht bewertest - Hab ich dich auch nicht mehr lieb - Methode" 

ist doch nichts anderes als ein Gefälligkeitsaustausch.

 

Zudem hat es immer so einen dummen Beigeschmack. Riskiere ich bei einer objektiven Artikel-Bewertung oder der einer langen Lieferzeit, dass sich der Ärger des Verkäufers durch eine ebenfalls abwertende Bewertung bemerkbar macht und verzichte auf eine Ehrliche Meinung?

 

Natürlich wird diese Möglichkeit jeder Verkäufer abstreiten. Viele haben sich auch nur die Nase voll, selbst zu bewerten, aber kaum welche zu erhalten.

 

Aber ist es nicht so, dass eBay eingeführt hat, nach einer bestimmt Zeit die Transaktion automatisch "Positiv" zu bewerten?

 

Bevor nun der sicher gut gemeinte Tipp kommt, dass man Bewertungen melden und ändern lassen kann.

Vielen Dank für den Tipp aber das weiß ich.

 

Darum geht es mir in erster Linie auch nicht. Es ist auch vollkommen in Ordnung wenn der Verkäufer keine Bewertung abgibt.

 

Die Frage ist: Darf ein Verkäufer die Abgabe einer Bewertung davon abhängig machen ob er selbst bewertet wird?

 

Und stellt diese Bedingung im Zusammenhang mit der Artikelbescheibung, wie ich finde eine Beeinflussung des Käufers da.

Muss der Verkäufer diese Absicht nicht für sich behalten?

 

Zum Abschluss möchte ich noch einmal deutlich machen, dass ich bei meiner Frage nicht von einer Bewertungserpressung im Sinne der eBay-Richtlinien ausgehe, sondern von moralischem Verhalten und der Überzeugung, dass nur unbeeinflusste Bewertungen eine wirkliche Orientierungshilfe für andere Käufer sein können.

 

Vielen Dank für eure anregenden Antworten und allen ein schönes Wochenende.

 

 

 

 

Gesamtes Thema betrachten

@preisfairfall schrieb:

Hallo zusammen,

 

regelmäßig lese ich im Anschluss an die Artikelbeschreibung des Verkäufers:

 

"Eine Bewertungs gebe ich erst ab, wenn ich vom Käufer eine Bewertung erhalten habe"

 

Was hat das noch mit dem Grundgedanken von Bewertungen oder viel mehr mit den eBay-Grundsätzen zu tun?

 

Der Verkäufer hat zu bewerten, wie lange er auf sein Geld warten musste.

 

Ich bezahle gekaufte Artikel sofort, per Onlinebanking oder PayPal.

 

Zwar ist der Verkäufer nicht zur Abgabe einer Bewertung verpflichtet, doch die Bewertung davon abhängig zu machen ob und wahrscheinlich auch wie man selbst durch den Käufer bewertet wird, halte ich für unzulässig.

 

"Wenn du mich nicht bewertest - Hab ich dich auch nicht mehr lieb - Methode" 

ist doch nichts anderes als ein Gefälligkeitsaustausch.

 

Zudem hat es immer so einen dummen Beigeschmack. Riskiere ich bei einer objektiven Artikel-Bewertung oder der einer langen Lieferzeit, dass sich der Ärger des Verkäufers durch eine ebenfalls abwertende Bewertung bemerkbar macht und verzichte auf eine Ehrliche Meinung?

 

Natürlich wird diese Möglichkeit jeder Verkäufer abstreiten. Viele haben sich auch nur die Nase voll, selbst zu bewerten, aber kaum welche zu erhalten.

 

Aber ist es nicht so, dass eBay eingeführt hat, nach einer bestimmt Zeit die Transaktion automatisch "Positiv" zu bewerten?

 

Bevor nun der sicher gut gemeinte Tipp kommt, dass man Bewertungen melden und ändern lassen kann.

Vielen Dank für den Tipp aber das weiß ich.

 

Darum geht es mir in erster Linie auch nicht. Es ist auch vollkommen in Ordnung wenn der Verkäufer keine Bewertung abgibt.

 

Die Frage ist: Darf ein Verkäufer die Abgabe einer Bewertung davon abhängig machen ob er selbst bewertet wird?

 

Und stellt diese Bedingung im Zusammenhang mit der Artikelbescheibung, wie ich finde eine Beeinflussung des Käufers da.

Muss der Verkäufer diese Absicht nicht für sich behalten?

 

Zum Abschluss möchte ich noch einmal deutlich machen, dass ich bei meiner Frage nicht von einer Bewertungserpressung im Sinne der eBay-Richtlinien ausgehe, sondern von moralischem Verhalten und der Überzeugung, dass nur unbeeinflusste Bewertungen eine wirkliche Orientierungshilfe für andere Käufer sein können.

 

Vielen Dank für eure anregenden Antworten und allen ein schönes Wochenende.

 

 

 

 


Grundsätzlich gilt, Bewertungen waren und sind freiwillig. Jeder kann, keiner muß.

 

Auch eine bestimmte Reihenfolge gibt es nicht. VK die solche oder ähnliche Sätze in der AB stehen haben bewerte ich grundsätzlich nicht zuerst. Das ärgert sie am meisten.

 

Was eine sogenannte Rachebewertung angeht, hier brauchst du nichts zu befürchten.

 

Verkäufer können ihre Käufer seit 2008 nur positiv bewerten.

 

Grüner Punkt mit negativem Text wie z.b.

 

Positive BewertungNegativ, Käufer zahlt nicht
 

 

werden nach einer Meldung an eBay gelöscht.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder