05-11-2017 17:10
Ich wurde von Ebay per Email informiert, dass mein Angebot zurückgezogen wurde.
Ich habe allerdings kein Angebot zurückgezogen, ich vermute der Verkäufer hat - weit vor Ende der Auktion - seinen Artikel aus ebay heraus genommen.
Darf er das?
VG
Oliver
@pollyolli schrieb:Ich wurde von Ebay per Email informiert, dass mein Angebot zurückgezogen wurde.
Ich habe allerdings kein Angebot zurückgezogen, ich vermute der Verkäufer hat - weit vor Ende der Auktion - seinen Artikel aus ebay heraus genommen.
Darf er das?
VG
Oliver
Hallo @pollyolli
um hier zivilrechtlich gegen den VK vorzugehen müßtest du bei der Beendigung der Auktion Höchstbietender gewesen sein.
Nur einmal bieten reicht da nicht, dein Gebot muß, wie gesagt, das höchste gewesen sein
Hast Du denn geboten?
Solange noch kein Gebot drauf ist, darf er das. Danach nur in einigen wenigen rechtlich zulässigen Fällen.