10-05-2013 11:37
Hallo.
Kurz zusammengefasst:
Schrank ersteigert.
Verkäufer hat Möbelstück außerhalb Ebay verkauft.
Hinweis auf verbindlichen Kaufvertrag wird ignoriert,
Telefonanrufe meinerseits ebenfalls. Einschreiben an Verkäufer folgt noch.
Kann ich einen Fall aufgrund nicht erhaltenen Artikels eröffnen?
Bezahlen konnte ich bisher nicht, da nur Barzahlung bei Abholung angegeben war.
Danke.
LG