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Fall geöffnet, wurde zu meinen Gunsten entschieden, kann ich den Fall nochmal eröffnen?

Hallo,

ich habe am 1.12. einen Artikel gekauft, per Paypal gezahlt und nichts erhalten. Ich habe einen Fall geöffnet und vor Weihnachten mein Geld zurückerhalten. Am 9.1.2020 bekomme ich dieses Paket an die Packstation, von der Post neu verpackt, das Originalpaket war sehr schlecht und unzureichend verpackt und der Inhalt jetzt zerbrochen. Ich habe das am 9.1. sofort der Verkäuferin über eBay geschrieben und Fotos geschickt.
Die Verkäuferin teilte mir mittlerweile an meine private ! email-Adresse mit, dass ihr eBay-Konto gesperrt ist.

Gibt es für mich die Möglichkeit, den Fall neu zu öffnen? Ein Widerspruch gegen die Fallentscheidung ist nicht möglich, wahrscheinlich weil im Dezember zu meinen Gunsten entschieden wurde?

vielen Dank für eure Hilfe

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Hallo,

 

Dein Guter Wille in allen Ehren, aber was willst Du mehr. Du hast dein Geld zurück. Und mit einer kaputten Ware kannst Du eh

nichts anfangen. So wie entschieden wurde, ist ja richtig, und ebay ist in der Sache jetzt raus. Was Du jetzt machst und vielleicht

eine Teil-Rückerstattung der Verkäuferin anbietest, ist auch deine alleinige und freiwillige Entscheidung. Wenn Du die Ware teil

weise verwenden kannst, kleben oder mit wenig Aufwand sonst wie reparieren kannst, wäre das auch mehr als fair von Dir.

Jedenfalls ist die Verkäuferin zum allergrößen Teil mit Schuld an dem Schlammassel.

Daher ist die Entscheidung von PayPal und Ebay diesmal gerecht, was es leider aber nicht immer ist. 

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