16-11-2019 23:05
Hallo,
ich habe Heute Morgen auf einen gebrauchten Kopfhörer von einem gewerblichen Händler geboten.
Nachdem ich mir die Bilder dazu allerdings genauer angesehen hatte, ist mir aufgefallen, dass es sich bei dem angebotenen Kopfhörer nicht um jenen in der Beschreibung und Überschrift genannten handeln konnte, sondern um ein anderes Modell der Marke.
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um mein Gebot zurückzunehmen? Den vom Verkäufer tatsächlich angebotenen Kopfhörer möchte ich nämlich nicht ersteigern, sondern das Modell, welches er im Angebot auch genannt hat.
Danke im voraus 🙂
Hallo,
Du kannst auch den Händler höflich auf den Fehler aufmerksam machen, dass also Beschreibung und Abbildung nicht übereinstimmen. Wenn der Händler fair ist, nimmt er deine Gebotsrücknahme an. Wenn nicht, dann trete vom Kauf
nach der Auktion einfach zurück, so wie es Dir schon geraten wurde.
@2015debuit schrieb:Hallo,
ich habe Heute Morgen auf einen gebrauchten Kopfhörer von einem gewerblichen Händler geboten.
Nachdem ich mir die Bilder dazu allerdings genauer angesehen hatte, ist mir aufgefallen, dass es sich bei dem angebotenen Kopfhörer nicht um jenen in der Beschreibung und Überschrift genannten handeln konnte, sondern um ein anderes Modell der Marke.
Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um mein Gebot zurückzunehmen? Den vom Verkäufer tatsächlich angebotenen Kopfhörer möchte ich nämlich nicht ersteigern, sondern das Modell, welches er im Angebot auch genannt hat.
Danke im voraus 🙂
Gebote sind verbindlich. Drum liest man die Artikelbeschreibung bevor man bietet - und zwar gründlich.
In Deinem Fall hast du Glück. Wenn du nicht überboten wirst, kannst du den Kauf nach Auktionsende widerrufen.
Tut mir leid, aber mir scheint du hast meine Frage nicht richtig verstanden.
Der Verkäufer gibt an einen Kopfhörer X zu verkaufen, was er durch Artikelbeschreibung und Angebotstitel zum Ausdruck bringt.
Tatsächlich handelt es sich aber um Kopfhörer Y welcher zum Verkauf angeboten wird.
Von daher habe ich die Artikelbeschreibung sehr wohl gründlich gelesen und musste erst durch eigene Recherche feststellen, dass der Verkäufer (nicht ich) offenkundig einen Fehler bei Erstellung des Angebots gemacht hat.
Dementsprechend trifft mich hier wohl kaum eine Schuld. Dennoch danke für deine Antwort.