Gefälschter Artikel/Fake gekauft
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23-11-2013 21:55
Hallo,
ich habe einen Burberry Trenchcoat erstigert. Er wurde mir zugesendet. Ich habe mal in einem Shop gearbeitet in dem es Burberry Artikel gabe.
Ich habe sofort erkannt dass der Mantel kein Original ist. Der Verkäufer streitet das ab. Heute bin ich in die City gefahren und habe mir noch eine andere Meinung eingeholt. Ebenfalls bestätigt dass es ein Imitat ist. Ich habe leider nicht über paypal bezahlt, Verkäufer bot es nicht an. Weiß auch warum. Ich ahbe am 15.11 überwiesen. Gestern wurde das Paket geliefert. Ich habe schon unsere Anwältin befragt. Wie kann ich es anders lösen ohne in Vorkasse gehen zu müssen und lange zu warten bis die Sache erledigt ist.
Der Fall ist bei ebay gemeldet. Für mich kommt nur eine Rückerstattung des Kaufpreises in frage. ich trage keine fakes.
Der Verkäufer schrieb soetwas ...."Hallo,
der Burberry Mantel wurde mir als Original verkauft, ich habe ihn selbst bei ebay ersteigert und habe die Originalität auch nicht angezweifelt. Nach wie vor gehe ich auch davon aus, dass es sich um ein Original handelt. Zudem kann ich das auch nicht nachprüfen."
Wie stehen meine chancen die sache ohne Anwältin zu klären? Kostet ca.400€, wird natürlich der verkäuferin in Rechnung gestellt aber bis dahin muss ich zahlen.
Und dann schreibt der verkäufer noch;
..."zunächst einmal bedaure ich den Tonfall Ihrer E-Mails sehr. Sie haben bislang stets nur Behauptungen aufgestellt, jedoch keinerlei Nachweise vorgelegt. Ich bin - wie ich Ihnen schon geschrieben habe - bislang davon ausgegangen, dass es sich um ein Original handelt und gehe derzeit auch immer noch davon aus. Selbst wenn es nicht so wäre, habe ich davon keinerlei Kenntnis gehabt und den Mantel guten Gewissens und - wie in der Anzeige deutlich klargestellt - ohne Gewährleistung (!) verkauft.
Ich gebe Ihnen aber gerne Gelegenheit, mir entsprechende Nachweise vorzulegen, damit ich diese überhaupt einmal prüfen kann. Falls Sie sich anwaltlich beraten und / oder vertreten lassen sollten, etwa um Ansprüche gegen mich geltend zu machen, werde ich es in jedem Fall auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Ihre eventuelle vor- bzw. außergerichtliche anwaltliche Beratung und / oder Vertretung ist daher keinesfalls zur Rechtsverfolgung geeignet.
Strafbares Verhalten kann ich im Übrigen bislang lediglich bei Ihnen in Form einer versuchten Nötigung feststellen."
Jetzt soll ich die böse sein.
Wer kann mir etwas raten? Hilft ebay?