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Geld zurück bekommen bei Unpässlichkeit des Verkäufers

Folgende Situation:

 

Ich habe  am 07.06. einen Artikel ersteigert und per Überweisung bezahlt. Als ich ihn nicht bekommen habe, bin ich dem üblichen Verfahren gefolgt, Mahnung per Einschreiben, bis letztendlich Anzeige wegen Betrug. 

Das Verfahren diesbezüglich ist abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass es zu keiner Anklage kommen wird, da beim Verkäufer seit dem 14.06. bis zum 22.11.2018 ein Urteil vollstreckt wird - ich tippe mal auf Knast. Ist aber auch egal. 

 

Fakt ist, dass mir der Verkäufer den Artikel also nicht mehr schicken können wird. Mir ist klar, dass ich hier den üblichen Hilfebereich von eBay verlasse, vor allem, da der Käuferschutzantrag, den ich pro forma eröffnet habe, schon längst geschlossen wurde. Aber: Ist es irgendwie möglich, dass ich wieder an mein Geld komme? Wie sieht denn das übliche Vorgehen aus, wenn der Verkäufer anderweitig nicht in der Lage ist, Waren zu verschicken, beispielsweise bei Todesfall ohne Angehörige? Ebay wird hier vermutlich keine große Hilfe sein, da aus deren Sicht die Kaufabwicklung durch ist. 

 

Hat hier eventuell jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen? Würde es eventuell was bringen, wenn ich, mit Bezug auf das Aktenzeichens des gerade vollstreckten Urteils, was die Staatsanwaltschaft mir glücklicherweise mitgeteilt habe, mich einfach bei meiner Bank melde? 

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@simonszu

 

Hallo, das brauchst Du nicht zwingend als Lehrgeld abzutun, wenn es sich für Dich rechnet, erwirke einen Vollstreckungstitel wie schon erwähnt, denn musst Du 30 Jahre aufheben und kannst auch so lange vollstrecken lassen.


@simonszu schrieb:

Folgende Situation:

 

Ich habe  am 07.06. einen Artikel ersteigert und per Überweisung bezahlt. Als ich ihn nicht bekommen habe, bin ich dem üblichen Verfahren gefolgt, Mahnung per Einschreiben, bis letztendlich Anzeige wegen Betrug. 

Das Verfahren diesbezüglich ist abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass es zu keiner Anklage kommen wird, da beim Verkäufer seit dem 14.06. bis zum 22.11.2018 ein Urteil vollstreckt wird - ich tippe mal auf Knast. Ist aber auch egal. 

 

Fakt ist, dass mir der Verkäufer den Artikel also nicht mehr schicken können wird. Mir ist klar, dass ich hier den üblichen Hilfebereich von eBay verlasse, vor allem, da der Käuferschutzantrag, den ich pro forma eröffnet habe, schon längst geschlossen wurde. Aber: Ist es irgendwie möglich, dass ich wieder an mein Geld komme? Wie sieht denn das übliche Vorgehen aus, wenn der Verkäufer anderweitig nicht in der Lage ist, Waren zu verschicken, beispielsweise bei Todesfall ohne Angehörige? Ebay wird hier vermutlich keine große Hilfe sein, da aus deren Sicht die Kaufabwicklung durch ist. 

 

Hat hier eventuell jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen? Würde es eventuell was bringen, wenn ich, mit Bezug auf das Aktenzeichens des gerade vollstreckten Urteils, was die Staatsanwaltschaft mir glücklicherweise mitgeteilt habe, mich einfach bei meiner Bank melde? 


Servus @simonszu

 

Was sollte denn Deine Bank mit dem Aktenzeichen anfangen,

das Du ihr vorlegst ?

 

Ebay ist nie eine große Hilfe,

wenn man nach Überweisungen irgendwelchen Ärger mit einem Verkäufer hat.

Wenn die Anschrift von Deinem Verkäufer gestimmt hat,

kannst Du heutzutage schon froh sein.

 

Um welchen Betrag geht es ?

Welchen Betrag hast Du darüber hinaus noch investiert ?

@simonszu

 

das einzige was du machen könntest:

 

Einen vollstreckbaren Titel erwirken und dir den 30 Jahre lang gut aufheben.

 

Deine Bank kann dir aufgrund eines Urteils, welches dich gar nicht betrifft, überhaupt nicht helfen.

Und ebay ist raus, weil eben nicht mit PayPal gezahlt und daher kein Käuferschutz.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder