18-12-2018 18:56
@elektro-steinert schrieb:
Hallo.
Ich habe im Februar 2017 zwei identische Microwellen (B-Ware-Vorführmodell) bei einem gewerblichen Händler auf eBay gekauft.
Nun weisen beide Microwellen den gleichen defekt auf.
Der Verkäufer schrieb mir:
"Leider kann ich im Rahmen der von uns gegebenen Gewährleistung Ihre Anfrage nicht mehr bearbeiten."
Meine Frage:
Ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben mit der 24 monatigen Gewährleistung?
Laut meinen Informationen sogar bei B-Ware sofern diese nicht ausdrücklich als gebrauchte Ware verkauft wird.
Lieg ich damit falsch ????
Vielen Dank für eure Hilfe.
MFG
Dein Verkäufer hat Recht, er ist nach 6 Monaten raus.