27-11-2019 13:47 - bearbeitet 27-11-2019 13:48
Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
@welle_welle2003 schrieb:Wenn ein bei e-bay gekaufter Artikel nach etwa 9 Monaten seinen Geist aufgibt, bricht, nicht mehr funktioniert oder wie auch immer - hat man verloren und keinen Rechtsanspruch.
der Gesetzgeber geht auch davon aus das Du Teil korrekt behandelst und damit umgehst!
@welle_welle2003 schrieb:Geht um einen Fahrradsattel.
Der Verkäufer hat auf Anfragen via ebay nicht reagiert.
wozu auch? Nach 6 Monaten gilt die Umkehrlast - Du musst dem VK nachweisen das der Mangel bereits bei Übergabe an Dich existiert hat.
Kannst Du das?
Nein?
Dann wende Dich an den Hersteller!
@welle_welle2003 schrieb:
Kein Kundenfreundliches Verhalten - aber das Geld für den jetzt nutzlosen Artikel und eine gute Bewertung hat und wird er behalten...
ein Rundum-Paket wird Dir kaum ein Hersteller anbieten - einige sind sogar so nett und bieten Garantieleistungen von 5 Jahren an oder eine Extra-Versicherung, die diesen Zeitraum umfaßt.
Wenn Du diese nicht abgeschlossen hast: that`s life!
Was hat der jetztige Zustand mit der Bewertung zu tun?
der GVK radversender-de bietet bei den angebotenen Artikel die genannte Extra-Versicherung an - diese läuft über die "Allianz Assictance" und beinhaltet folgende Leistungen:
Kostenpunkt: zwischen 50 - 70 Euronen.....
Du hast falsch gespart - wobei noch offen wäre ob die Versicherung für diesen Schaden überhaupt haften würde.
Der Schaden kann auch genau so gut aufgrund falscher Handhabung entstanden sein - dann springt keine Versicherung ein!
Schon mal überlegt ob Du ggf. für den Sattel/Fahrrad(?) einfach zu schwer bist/warst?