10-09-2018 16:16
Hallo, Ich habe beim Verkäufer Pixel-Company eine hellblaue Handyhülle bestellt.
Artikelnummer : 113001519250
Bekommen habe ich eine Hülle in einem grünblau gemisch mit Glitzer oben drauf...
Natürlich habe ich, da es ein falscher Artikel ist, eine Rückgabe angefragt und auch ein Foto angefügt.
Erst hieß es, dass der Händler das Foto nicht sehen kann. Also habe ich es nochmal angefügt.
Seitdem gibt es keine Antwort mehr.
Laut Ebay ist das 'Ich sehe das Foto nicht' schonmal eine Lüge, da ich das Foto sehen kann und es laut Ebayhotline der Verkäufer genauso wie ich sieht.
Die im Shop angegebene Telefonnummer des Ladens existiert nicht.
Leider habe ich per Überweisung gezahlt.
Kann ich das Geld abschreiben oder soll ich den Artikel sendungsverfolgt und mit Forderung bezüglich Rückzahlung des Geldes einfach an den Händer schicken ?
Lg
Hallo,
es ist vollkommen Schnuppe ob der VK das Foto sehen kann oder nicht.
Wenn Du nicht das bekommen hast was bezahlt wurde muß er auf seine Kosten Ersatz liefern.
Allerdings tendieren immer mehr VK dazu bei solch einem niedrigen Preis, das einfach auszusitzen
in der Hoffnung das der Kund irgendwann keine Lust mehr auf Erstattung oder Ersatz hat.
Das Du mit Überweisung bezahlt hast macht die Sache natürlich nicht einfacher.
Sollte er von sich aus keine zufriedenstellende Lösung anbieten.....bleibt dir nur nett " ROT" zu bewerten.
Dies ist die einzige Möglichkeit solche VK an ihre Pflichten zu erinnern.
Sei froh, dass ueberhaupt eine Ware angekommen ist Ich habe eine Polizeiliche Anzeige wegen nicht Lieferung des Artikels. Ebay hat bei dann ploetzlich 10 weiteren nicht belieferten Ebyern, den angeblich gewerblichen Verkaufer gesperrt. Dieses aber erst, nachdem ich bei Eby persoenlich angerufen habe. Ich frage mich aber auch, warum ein Gewerblich ausgewiesender Kaufer ueberhaupt ohne Anschrift sich so als gewreblicher Verkaufer so auf der Ebay Plattform mit seinen Angeboten ausweisen darf. Siehe Ebay Statuten und buergeliches Gesetzbuch! Angaben eines gewerblichen Verkaufers!
@Anonymous schrieb:Hallo, Ich habe beim Verkäufer Pixel-Company eine hellblaue Handyhülle bestellt.
Artikelnummer : 113001519250
Bekommen habe ich eine Hülle in einem grünblau gemisch mit Glitzer oben drauf...
Natürlich habe ich, da es ein falscher Artikel ist, eine Rückgabe angefragt und auch ein Foto angefügt.
Erst hieß es, dass der Händler das Foto nicht sehen kann. Also habe ich es nochmal angefügt.
Seitdem gibt es keine Antwort mehr.
Laut Ebay ist das 'Ich sehe das Foto nicht' schonmal eine Lüge, da ich das Foto sehen kann und es laut Ebayhotline der Verkäufer genauso wie ich sieht.
Die im Shop angegebene Telefonnummer des Ladens existiert nicht.
Leider habe ich per Überweisung gezahlt.
Kann ich das Geld abschreiben oder soll ich den Artikel sendungsverfolgt und mit Forderung bezüglich Rückzahlung des Geldes einfach an den Händer schicken ?
Lg
Servus @Anonymous
Ich muss sagen für € 6,99 inklusive Lieferung,
würde mir das Informieren des VK
und die rote Bewertung genügen.
Du verkaufst auch,
verkauf sie halt irgendwann wieder.
Willst Du jetzt auf eigene Kosten sendungverfolgt zurückschicken
und dann auch noch der Erstattung hinterherlaufen ?
Ich kaufe ungern bei Verkäufern,
die ihre Pflichtangaben nicht so richtig hinbekommen.
Da frag ich mich unwillkürlich,
was ebenfalls nicht so richtig klappt.
Warum merken Abmahner DAS denn nicht ?
Bei den kleinen privaten Anbietern - so liest man hier immer wieder - scheinen sie
zur Not lieber was zu konstruieren,
als bei Gewerbetreibende fehlende Angaben
oder falsche Telefonnummern ordentlich abzumahnen.
Hallo @Anonymous
Hast du die Bilder an die E-Mail Adresse geschickt die im Impressum steht das ist nämlich besser.
Und mich stört der Satz in der Beschreibung.
Es handelt sich um Beispielsfotos!