02-02-2013 17:47
Hallo! Ich habe folgendes Problem: Ich habe dbei ebay ein Buch günstig ersteigert. Ich habe das einzige Gebot abgegeben. Direkt im Anschluß hat der private Verkäufer mitgeteilt, das Buch sei "nicht auf Lager", es sei "ausverkauft". Er öffnete einen Fall, den ich "akzeptieren ". Dann hieß es, seine Mutter habe die Bücherkiste entfernt oder ähnliches. Daraufhin habe ich ihm mitgeteilt, daß ich dann den Mehrwert meines Anspruchs (Schadensersatz) ersetzt haben möchte, nämlich das, was ich anderweitig mehr zahlen muß. Es handelt sich nur um € 1,76 wenn ich ein Mängelexemplar nehme, aber es geht ums Prinzip. Der Verkäufer behauptet aber, er könne den Verkauf storieren, wenn er es täte, bevor ich das Geld überwiesen habe, so wie bei anderen Online-Shops.
Jetzt weiß ich, daß das nicht geht (bin Jurist). Aber wie mache ich es dem Gegenüber klar? Das Rechtsportal hat er entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Gibt es eine Schichtungsstelle, der ich den Fall zur Schlichtung vortragen kann?
Vielen Dank!