11-05-2013 01:26
Hallo liebe Ebay-Community,
ich stehe hier vor einer rechtlichen Frage und wollte einfach mal eure Meinung dazu wissen.
Angenommen, ich kaufe einen defekten iPod, welcher auch in der Zustandsbeschreibung klar und deutlich als "als Ersatzteil/defekt" deklariert wird.
In der Beschreibung steht so etwas wie:
"Verkaufe hier meinen schwarzen iPod 30 GB. Leider defekt. Er startet nicht mehr. Vielleicht kann ihn ja jemand wieder zum laufen kriegen, oder benötigt Ersatzteile.", mehr aber nicht.
Als Hobbybastler erwartet man ja der Beschreibung nach, dass es noch Hoffnung gibt, diesen wieder zum laufen zu bringen. Vielleicht ist ja nur Softwaremäßig was nicht in Ordnung, und der werte Herr weiß nicht, wie man ihn resetten kann, oder so.
Geld wird überweisen, Ware kommt bei mir an, es stellt sich heraus, dass die Defekte schwerwiegender sind, als angenommen.
Als Beispiel: iPod kommt an, Display gesprungen, auf eigene Faust schonmal geöffnet, dazu noch ein Wasserschaden (jetzt als krasses Beispiel).
Natürlich geht er dadurch ja auch nicht mehr an, aber ein reparieren ist zudem auch unmöglich - das sind ja Defekte, die in der Beschreibung klar verschwiegen wurden. Oder der Fall, dass es dem Besitzer aus dem zweiten Stock heruntergefallen, innen nur noch komplett aus Schrott besteht, er aber nichts davon in die Artikelbeschreibung schreibt.
Und die meisten werden es sich wohl schon denken: ja, ich bin in ähnlicher Situation. Der Verkäufer hat bisher leider nicht auf meine Nachfragen, was die Vergangenheit des iPods betrifft geantwortet, nun habe ich diesen jedoch schon ersteigert (ja, ich weiß, war nicht besonders klug, aber hier geht es jetzt ja auch nicht nach der Frage nach "gesundem Menschenverstand") und weiß jetzt nicht, was ich tun soll. Vermutlich muss ich zuerst mal das Geld überweisen, führt kein Weg daran vorbei, nur ist schwer davon auszugehen, dass der Artikel mehr beschädigt hier ankommen wird, als mir das lieb wäre.
Was hab ich dann für rechtliche Möglichkeiten? Mein Gebot kann ich wohl kaum zurückziehen, aber ist man dann als Käufer im Recht und darf den Artikel zurückschicken, der Verkäufer muss ihn nehmen? Es ist ja im Prinzip ein Fall von Betrug/arglistischer Täuschung, wenn Hardware-Defekte so verschwiegen werden.
Wäre super, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet!
Mit allerbesten Grüßen,
Manuel