15-11-2014 12:23 - bearbeitet 15-11-2014 12:24
Guten Tag in die illustre Runde 🙂
ich habe Artikel 331316048568 von Seller "shoppingparadieso" gekauft. Da mir die Tasche aber irgendwie gefaket aussah, wollte ich sie lieber zurückgeben per Widerruf. Leider war mir beim Kauf entgangen, daß der Verkäufer "keine Rücknahme" hinterlegt hatte.
Wie sollte man auch darauf kommen? Sobald ich lese "Angemeldet als gewerblicher Verkäufer" schaue ich nie weiter nach und wähne mich stets auf der sicheren Seite zwecks Rückgaben/Umtausch usw.
Seller erwies sich als dreistes Cleverle, auf meine bescheiden-höflichen Anfragen kamen nur anmaßende, beleidigende, verhöhnende Emails zurück.
Kurios: ich habe via Paypal gezahlt. Dort sind allerdings wohl andere Angaben hinterlegt, als bei eBay, die nicht übereinstimmen.
Die von mir korrekt beanstandete und retournierte Ware wurde als DHL zurückgeschickt an die in eBay verankerte Verkäufer-Adresse, in einer Postfiliale zwecks Abholung nach Benachrichtigung hinterlegt, aber nie abgeholt, sodaß ich das gute Stück schlußendlich wieder zurückerhielt
Daraufhin eröffnete ich einen Konflikt in Paypal. Dieser wurde ZUGUNSTEN DES SELLERS geschlossen (!!), da ich die Ware "verfrüht" zurückgesandt hätte und die Adresse nicht übereinstimme mit der in PP hinterlegten....:-)
So viel zum viel gepriesenen Käuferschutz.
Dann rief ich in meiner Verzweiflung die eBay Hotline an. Dort mühte ich mich durch eine 25-minütige Warteschlange, um von einer, der deutschen Sprache nicht mächtigen, Dame stotternd und brammelnd "abgefertigt" zu werden, Fazit: in eBay sei die PP-Zahlung nicht hinterlegt, somit entfalle der Käuferschutz und man könne nichts für mich tun.
Erneuter Anruf bewirkte nach zögerlichem Hin und Her eine Verbindung mit der eBay-Security. Der nette Herr versprach mir, dem Seller eine unmißverständliche Email zu senden, wonach dieser binnen 3 Tagen zu reagieren bzw. an mich zurückzuzahlen hätte. Nichts dergleichen geschah, der Seller lachte sich eins (scheint sich wohl bestens auszukennen im eBay-Metier bzw. -Wirrwarr?)
Ebay hatte also durch mich Kenntnis von dem nicht gesetzkonformen Handeln dieses Sellers und tat trotzdem nichts.
Das befremdete mich auch sehr, denn die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geht sehr wohl auch eine Plattform wie eBay etwas an!
Ergänzung:
in einer Email schrieb mir der Seller in dem ihm eigenen Veräppelungsstil sinngemäß: ".. leider habe ich keine Zeit, die Tasche/Ihr Paket auf der Post abzuholen....tut mir außerordentlich leid.."; also wußte er von der Hinterlegung.
In seinem Bewertungskommentar schrieb er sogar flätig "..Geld mit Paypal zurück erstattet!!!.."; allerdings ist auch das wieder nur eine seiner Enten...!
Ich mag keinen Streit und ich habe auch wenig Lust, mit solchen Peanuts nun meinen Awalt oder gar noch meine RSV zu belöffeln, obwohl es eigentlich richtig(er) wäre, damit man solche großspurigen Leute mal in ihre Grenzen verweist.
Die mich nun am meisten umtreibende Frage lautet: wieso duldet eBay solche "Gesetzesbrecher" wissentlich und willentlich? Es kann und darf ihnen doch nicht egal sein, was auf ihrer Plattform so geschieht, oder?
Und das, obwohl ich dann auch nochmal einen Versuch wagte und in eBay einen Problemfall eröffnete, der aber auch zugunsten des Sellers geschlossen wurde, weil hier a) keine Paypalzahlung hinterlegt war und somit Käuferschutz entfiel.
Die Paypladresse teilte mir der Seller im Nachhinein per Email mit, sie war nicht in eBay hinterlegt, auch sehr ungewöhnlich und irgendwie auch tendenziös
Ich bin ärgerlich, traurig und verwundert und stehe nun da mit einer Tasche, die keiner will 😞
Kurios: er hatte justemant aktuell haargenau die GLEICHE Tasche, allerdings in der Farbe BLAU, wieder als Auktion laufen, Artikelnummer: 231379021574. Deshalb auffällig, da es seltsam anmutet, wenn ein Wiederverkäufer, als der er sich bezeichnet, hier mehrere punktgleicher Exemplare im Angebot hat. Das läßt schon eine gewisse (Massen-) Aktivität vermuten...und das dann noch bei einer Marke wie "GUESS"...? Ein Schelm, der Böses dabei denkt...:-)
Warum unterstützt eBay hier die Käufer nicht besser vor solchen unseriös scheinenden Händlern?
Er schreibt ja unbeeindruckt weiter in seinen Angeboten, z.B. Nr.331377804557, "keine Rücknahme", da angeblich im Kudenauftrag?
Danke für's Lesen 🙂
MFG
ANDI