28-07-2019 21:18
Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte eure Meinung!
Sachverhalt in Stichpunkten:
Smartphone bei privatem Käufer gekauft, als neuwertig angepriesen, ohne Mängel und Defekte, per Überweisung bezahlt, da Verkäufer 100% positive Bewertungen hat. Endergebnis: Smartphone kam, hat einen inzwischen nachgewiesenen Displayfehler -> Display eingebrannt. Verkäufer verweigert die Rücknahme, Fall geöffnet, keine Reaktion des Verkäufers bis zum genannnten Datum vom 26.07.2019. Fall wurde ohne Ergebnis automatisch geschlossen, da Dank der Überweisung kein Käuferschutz vorghanden ist. Grrr.
Und nun kommt meine Frage: 195 Euro in den Sand gesetzt, hat eine Anzeige bei der Polizei überhaupt einen Sinn? Hat jemand Erfahrungen?
Danke & lieber Gruß
Sara
Hallo.
grundsätzlich haftet der Verkäufer mit dem Angebot, das scheint vielen nicht bewußt zu sein, auch wenn die Klausel "Privatverkauf, daher keine Rücknahme" aufgeführt ist, ändert sich nichts an diesem Sachverhalt, wenn die Beschreibung falsch ist:
https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#a
Ich nehme an, du hast einen Fall eröffnet, mit gut sichbaren nachweisbaren Bildern, dass man den fehler auch deutlich sieht? Hast du auch EBay telefonisch kontaktiert und gefragt was du noch machen kannst?
Wenn der Verkäufer nicht mehr reagiert, ist negative Bewertung Pflicht, nett wäre auch eine Warnung hier im Forum über den Betrüger (evtl. per Nachricht), dass auch Andere nicht darauf reinfallen.
Ob es Sinn macht mit der Polizeit oder nicht, 195€ sind es wert es zu tun. Aber dann müsstest du mit deutlichen Hinweisen dahin gehen: die Beschreibung mit "neuwertig" und deutliche Defekt-Hinweise am Display. Anzeige würde ich auf jeden Fall machen weil es Betrug ist, auch wenn sie nichts bringt.
Bei 195€ würde ich auch zivilrechtlich dagegen vorgehen, auch wenn es etwas kostet: es gibt zu viele auf EBay die versuchen auf diese Weise Schrott/halbdefekte Ware als neuwertig zu verkaufen. Mit Rechtsschutz kostete es dich eventuell auch nix.
@cotto*chanel schrieb:Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte eure Meinung!
Sachverhalt in Stichpunkten:
Smartphone bei privatem Käufer gekauft, als neuwertig angepriesen, ohne Mängel und Defekte, per Überweisung bezahlt, da Verkäufer 100% positive Bewertungen hat. Endergebnis: Smartphone kam, hat einen inzwischen nachgewiesenen Displayfehler -> Display eingebrannt. Verkäufer verweigert die Rücknahme, Fall geöffnet, keine Reaktion des Verkäufers bis zum genannnten Datum vom 26.07.2019. Fall wurde ohne Ergebnis automatisch geschlossen, da Dank der Überweisung kein Käuferschutz vorghanden ist. Grrr.
Und nun kommt meine Frage: 195 Euro in den Sand gesetzt, hat eine Anzeige bei der Polizei überhaupt einen Sinn? Hat jemand Erfahrungen?
Danke & lieber Gruß
Sara
Servus @cotto*chanel
Eine Artikelnummer wäre hilfreich.
Eine Strafanzeige wegen Betrugs wird Dich nicht weiterbringen.
Bei Nichtlieferung vielleicht, bei solchen Problemen nicht.
Ein Displayfehler ist nicht schön,
macht aber das Teil nicht "unverwendbar".
Da könnte man versuchen,
Dich einfach mal abzuwimmeln... so ganz falsch ist das auch nicht.
Nicht jede Unstimmigkeit im Rahmen eines Kaufvertrags sollte man auf Behörden abwälzen.
So müsstest Du zivilrechtlich gegen den VK vorgehen.
Hier bliebe aber zunächst NICHT die Rückabwicklung.
Nacherfüllung zu verlangen,
wäre der erste Schritt.
Wenn man miteinander redet, kann man ohne Probleme Preisnachlass aushandeln, und schon ist die Geschichte gegessen, und beide geben sich positive Bewertung ab. Manche lassen es aber drauf ankommen.
ich hatte schon einen Fall mitbekommen so gelaufen ist, dass der Verkäufer irgenwas "wie neu" angepriesen hat. Zwar hat die Anzeige nichts gebracht, es heißt aber für deinen Fall nichts, und ich würde sie an deiner Stelle trotzdem machen, weil es einen gewissen psychischen Druck erzeugt, wenn der unseriöse Verkäufer ein Brief bekommt, dass gegen ihn eine Anzeige gemacht worden ist. Außerdem kostet es nix. Zivilrechtlich wurde der Fall aber gewonnen und dadurch wurden höhere Kosten beim Verkäufer verursacht. Aber meist kommt erst nicht zum Gericht, die meisten kneifen schon davor und wollen sich außergerichtlich einigen.
@excludio
Ich finde deinen Beitrag absolut übertrieben und völlig daneben gegriffen.
Was mir gegen den Strich geht, sind Verkäufer mit Betrugsabsichten, und diese gehören angezeigt. Auch EBay ist keine rechtsfreie Zone. Punkt. Ist es das was dich aufregt, das hier Unrecht geahndet werde soll? Was genau meinst du mit "stützig werden", wenn das Angebot stimmig ist und die Ware als "neuwertig" deklariert ist? Soll man da aus der Kugel Gedanken lesen? Die Hunderte Euros an Beitragen, die man hier "locker flockig" in den Sand setzt, sind es durchaus wert, Anzeige zu machen. Wegen was würdest du denn zur Polizei gehen, erst wenn du einen 1000-er in den Sand setzt, oder was? Ob die Polizeit das ableht oder nicht, liegt in ihrem Ermessungsraum, ich finde ich jegliche Aufreger sinnlos und zwecklos.
Ich verstehe nicht was du hier zu bemängeln hast: um der unrechtmäßigen Praxis das Handwerk zu leben, braucht es nun mal die Polizei, der Käufer ist nicht daran schuld dass manche betrügen, und öffentliches Interesse gibt es hierbei sehr wohl. Es ist nicht so dass hier etwas "umsonst" passiert, sondern genau für diese Fälle braucht man die Behörde, deshalb ist sie auch da. Erst dann wenn solche Machenschaften geahndet werden, werden sie aufhören. Diese Sache passieren genau aus dem Grund, weil dagegen nichts getan wird.
Quatsch mit Soße.
Wenn Du nicht alles, was geschrieben wurde,
zu erfassen vermagst,
habe ich mich halt zu kompliziert ausgedrückt.
Würde aber schon helfen,
wenn Du erfasstest,
was DU selbst schreibst.
DU hast was davon geschrieben,
dass eine Anzeige in einem anderen Fall "nichts gebracht" hat,
Du sie aber schon dafür erstatten würdest,
weil die zu erwartende Post einen gewissen psychischen Druck ausübe.
Ein Strafverfahren - auch in der Vorphase - ist aber nicht dafür gedacht,
dass man sein Forderungsmanagement mit etwas mehr Schmackes versieht,
sondern um Straftaten zu unterbinden und zu maßregeln.
Ein Strafverfahren wegen eines Offizialdelikts soll auch danach bewertet werden,
ob für die Verfolgung ein öffentliches Interesse besteht.
Das ist hier absolut nicht zu erkennen.
Wenn Du nicht erkennst,
dass es einen Unterschied zwischen Betrug und Unstimmigkeiten über den Zustand der Ware gibt,
ist das bedauerlich. Aber andere zu solchen Handlungen aufzufordern,
geht mir dann zu weit!
Selbst bei Sachmängeln und deren "Schweregrad" geht es um die Frage,
ob die Kaufsache für eine "normale Nutzung" geeignet bleibt oder nicht.
Wo der eine sich an Flecken oder Pixelfehlern auf dem Display richtig stört,
guckt der andere darüber hinweg.
Dass ein Smartphone auch so noch nutzbar ist,
wird man leider nicht bestreiten können.
Ich staune schon immer über die Leute mit den total gebrochenen Displaygläsern.
Hier reicht es allemal,
zivilrechtlich gegen den VK vorzugehen.
Schön aus dem Bilderbuch.
@excludio
Kannst du bitte mehr als 3 Wörter in einer Zeile schreiben? Du ziehst den Thread sinnlos in die Höhe.
Betrug war nie "Quatsch mit Soße", und Ebay ist keine rechtsfreie Zone, ich wiederhole mich gerne für dich.
Von welchen "Unstimmigkeiten" redest du, wenn ein Gerät als "neuwertig" oder "so gut wie neu" oder sogar als "neu" beschrieben wurde, und ist teilweise defekt oder ganz defekt? Wovon redest du überhaupt? Wenn eine Anzeige nichts gebracht hat, bedeutet es nicht dass die Andere auch nichts bringt. Es ist von Fall zu Fall unterschiedlich, und die Polizei entscheidet, ob es überhaupt zu einer Anzeige kommt. Wo ist das Problem?
Ein richtiger "Quatsch mit Soße" ist deine "normale Nutzung", sie ist weder irgendwo im Gesetz noch bei EBay in Regeln festgeschrieben, das hast du dir aus dem Finger gesaugt. Wenn die Ware als "neuwertig" beschrieben wurde, hat sie das auch gefällist so zu sein, hier ist nichts zu interpretieren, das ist vollkommener Unfug. Mit deiner Logik kann man auch verhunzte Ware als "neuwertig" verkaufen, oder was?
PS: Warum nicht gleich sein Gehirn einschalten und die Ware so zu beschreiben wie sie wirklich ist, warum ist hier für dich Lügen ein Muss? Ich verstehe das nicht. Schreibe doch gleich die Wahrheit, und du hast keine Probleme.
Humor hast du auch @st_dvinb
Du machst eine Artikelbeschreibung. Und ganz unten schreibst du dann:
"Für Richtigkeit und Vollständigkeit von diesem Text übernehme ich keine Gewähr"
Ja hallo, wenn nicht du, wer dann?
Als VK und Verfasser bist du für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich!
Um es offen zu sagen:
DEINE Denkweise kann ich nicht einmal annähernd nachvollziehen.
Du hast nicht begriffen,
was @dmary56 Dir mitteilen wollte.
DU verlangst eine genaue und wahrheitsgemäße Zustandsbeschreibung von anderen,
hinterlässt in den eigenen AB nur Minimalangaben über den Zustand und relativierst selbst DAS
noch mit folgendem Satz im "Kleingedruckten": "Für Richtigkeit und Vollständigkeit von diesem Text übernehme ich keine Gewähr"
Das ist komplett absurd.
Du hast auch nicht verstanden,
was ich Dir zu vermitteln versuche.
Entweder Du kannst nicht oder Du willst nicht.
Du pickst Dir was raus,
gehst auf Argumente und Aussagen gar nicht ein.
Kommst mit "verboten"... davon habe ich keine Silbe geschrieben.
Bedauerlich ist dabei allerdings,
dass Du Dir offenbar selbst nicht "zuliest" oder "zuhörst".
Ich sehe es als Zeitverschwendung an,
den "Dialog" noch fortzusetzen.
Es ist keiner.
@excludio
Und wieder schreibst du Gedichte, wieder nur 3 Wörter in jeder Zeile, hast du ein 3"-Smartphone, oder woran liegt das?
Du weißt doch selbst nicht, was du hier "zu vermitteln versuchst", so jedenfalls mein Eindruck.
Zuerst erzählst du uns was über "Unstimmigkeiten", die Betrugsversuche legitimieren sollen. Aha.
Dann erzählst du was von "Normaler Nutzung", die alle unbeschriebenen Macken überdecken soll, un den Begriff "neuwertig" wieder geltend machen soll.
Dann erzählst du was von Missbrauch von Anzeigen, wenn jemand mehrere Hundert in den Sand gesetzt hat, er soll also kein Recht haben auf Anzeige.
Fazit: Irgendwie kommst du mir vor wie ein Märchenerzähler, obwohl die Sachlage klarer nicht sein kann: beschreibe deine Waren korrekt, und es gibt keine Probleme und eine Anzeige wird nicht nötig sein. Natürlich kann jeder irgendwo einen kleinen Fehler machen, doch es ist schon ein Unterschied ob die Beschreibung irgendwo nicht passt oder jemand Schrott als Neuware beschreibt, bzw. einen Betrugsversuch startet. Behandle alle Menschen gut und fair, und du wirst auch gut behandelt. Einfach mal erwachsen werden, und Tricksen und Schummeln sein lassen.
Ich habe jetzt vorab erst mal bei unserer Polizei angerufen, den Sachverhalt geschildert und mir wurde versichert, dass das keinesfalls eine Lapalie ist und ich auf jeden Fall vorbeikommen soll, da arglistige Täuschung vorliegt. Und er nicht geliefert hat, wie angegeben.
Und ganz ehrlich: ich finde das Verhalten des VK´s einfach unverschämt. Ich habe ihn jedes Mal über meine Schritte informiert, keine Antwort. Selbst die Info, dass ich bei der Polizei Anzeige erstatte, hat ihn zu keiner Reaktion bewegt. Wie muss man denn drauf sein, so gleichgültig zu sein?? Kann ich überhaupt nicht verstehen. Da einigt man sich doch vorher, als es auf so etwas ankommen zu lassen.