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HELP Defektes Smartphone erhalten

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte bitte eure Meinung!

 

Sachverhalt in Stichpunkten:

Smartphone bei privatem Käufer gekauft, als neuwertig angepriesen, ohne Mängel und Defekte, per Überweisung bezahlt, da Verkäufer 100% positive Bewertungen hat. Endergebnis: Smartphone kam, hat einen inzwischen nachgewiesenen Displayfehler -> Display eingebrannt. Verkäufer verweigert die Rücknahme, Fall geöffnet, keine Reaktion des Verkäufers bis zum genannnten Datum vom 26.07.2019. Fall wurde ohne Ergebnis automatisch geschlossen, da Dank der Überweisung kein Käuferschutz vorghanden ist. Grrr.

 

Und nun kommt meine Frage: 195 Euro in den Sand gesetzt, hat eine Anzeige bei der Polizei überhaupt einen Sinn? Hat jemand Erfahrungen?

 

Danke & lieber Gruß

Sara

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Hallo.

 

grundsätzlich haftet der Verkäufer mit dem Angebot, das scheint vielen nicht bewußt zu sein, auch wenn die Klausel "Privatverkauf, daher keine Rücknahme" aufgeführt ist, ändert sich nichts an diesem Sachverhalt, wenn die Beschreibung falsch ist:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#a

Ich nehme an, du hast einen Fall eröffnet, mit gut sichbaren nachweisbaren Bildern, dass man den fehler auch deutlich sieht? Hast du auch EBay telefonisch kontaktiert und gefragt was du noch machen kannst?

Wenn der Verkäufer nicht mehr reagiert, ist negative Bewertung Pflicht, nett wäre auch eine Warnung hier im Forum über den Betrüger (evtl. per Nachricht), dass auch Andere nicht darauf reinfallen.

 

Ob es Sinn macht mit der Polizeit oder nicht, 195€ sind es wert es zu tun. Aber dann müsstest du mit deutlichen Hinweisen dahin gehen: die Beschreibung mit "neuwertig" und deutliche Defekt-Hinweise am Display. Anzeige würde ich auf jeden Fall machen weil es Betrug ist, auch wenn sie nichts bringt.

Bei 195€ würde ich auch zivilrechtlich dagegen vorgehen, auch wenn es etwas kostet: es gibt zu viele auf EBay die versuchen auf diese Weise Schrott/halbdefekte Ware als neuwertig zu verkaufen. Mit Rechtsschutz kostete es dich eventuell auch nix.


@cotto*chanel  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich bräuchte bitte eure Meinung!

 

Sachverhalt in Stichpunkten:

Smartphone bei privatem Käufer gekauft, als neuwertig angepriesen, ohne Mängel und Defekte, per Überweisung bezahlt, da Verkäufer 100% positive Bewertungen hat. Endergebnis: Smartphone kam, hat einen inzwischen nachgewiesenen Displayfehler -> Display eingebrannt. Verkäufer verweigert die Rücknahme, Fall geöffnet, keine Reaktion des Verkäufers bis zum genannnten Datum vom 26.07.2019. Fall wurde ohne Ergebnis automatisch geschlossen, da Dank der Überweisung kein Käuferschutz vorghanden ist. Grrr.

 

Und nun kommt meine Frage: 195 Euro in den Sand gesetzt, hat eine Anzeige bei der Polizei überhaupt einen Sinn? Hat jemand Erfahrungen?

 

Danke & lieber Gruß

Sara


Servus @cotto*chanel 

 

Eine Artikelnummer wäre hilfreich.

 

Eine Strafanzeige wegen Betrugs wird Dich nicht weiterbringen.

Bei Nichtlieferung vielleicht, bei solchen Problemen nicht.

Ein Displayfehler ist nicht schön,

macht aber das Teil nicht "unverwendbar".

Da könnte man versuchen,

Dich einfach mal abzuwimmeln... so ganz falsch ist das auch nicht.

Nicht jede Unstimmigkeit im Rahmen eines Kaufvertrags sollte man auf Behörden abwälzen.

 

So müsstest Du zivilrechtlich gegen den VK vorgehen.

Hier bliebe aber zunächst NICHT die Rückabwicklung.
Nacherfüllung zu verlangen,

wäre der erste Schritt.

 

 

 

 

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