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Habe zu wenig Ware bekommen

Hallo,

ich habe bei einem PVK über einen Preisvorschlag der angenommen wurde 31 Bücher gekauft. Das Paket ist angekommen, drin waren aber nur 14 Bücher.

Ich habe den VK angeschrieben und nachgefragt wann der Rest kommt. Dieser tat ganz erstaunt und meinte das er nur 14 hat. Von  denen war auch noch eins doppelt. Ich habe im geschrieben das in der AB 31 Bücher stehen und diese gerne auch hätte. Für 14 Bücher hätte ich den PV nicht abgegeben. Er habe die Bücher geknipst und die Bilder eingestellt, auf die AB das dort 31 Bücher stehen habe er nicht geachtet.

Nach langem hin und her soll ich ihm die Bücher jetzt auf meine Kosten zurück schicken, ich würde dann das Geld wieder bekommen, aber ohne die Rücksendekosten. Das ist doch nicht richtig oder das ich für die Fehler vom VK bezahlen soll.

Er begründet es damit das ich seine Versandkosten auch nicht bezahlen wollte als ich den PV abgegeben habe -> VB 28 € + Versand , ich habe 25 € incl angeboten den er auch angenommen hat.

Der Verkauf ist nicht mehr abrufbar, war in den Kleinanzeigen.

Gibt es da einen Link oder so was das der VK auch die Rücksendekosten zu tragen hat?

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Servus @nokia23

 

Darüber bin ich erst einmal gestolpert:

"Er begründet es damit das ich seine Versandkosten auch nicht bezahlen wollte als ich den PV abgegeben habe -> VB 28 € + Versand , ich habe 25 € incl angeboten den er auch angenommen hat.

Der Verkauf ist nicht mehr abrufbar, war in den Kleinanzeigen."

 

Hier auf der Auktionsseite von Ebay ist es tatsächlich so,

daß der Preisvorschlag für den Artikelpreis exklusive Versandkosten gilt.

In den Kleinanzeigen läuft das aber doch anders.

Man stellt was ein,

entweder mit einem verhandelbaren Preis

oder gleich nur mit dem Vermerk "VB",

um Angebote von Käufern abzuwarten.

 

Ich selbst würde sicher nicht über den Versandweg über Kleinanzeigen kaufen.

Die Warnung dort,

man solle sich selbst schützen und die Waren abholen,

steht da nicht von ungefähr.

 

Da Du einen Schriftwechsel zum Angebot/Kauf haben dürftest,

findest Du vielleicht mit den richtigen Begriffen das Angebot noch im Cache.

Ohne das Angebot ist es schwer,

darüber zu streiten,

was Dir vertraglich zugesichert worden ist.

 

Hat man das Angbot vor sich,

gilt freilich,

daß man Dir senden muß,

was zugesichert worden ist.

Wenn der Anbieter da einen Fehler macht,

hat er die Möglichkeit,

innerhalb dieses Vertrages nachzuerfüllen.
Er müßte Dir dann auf seine Kosten

entsprechend 17 bzw. 18 Bücher nachsenden.

 

Man könnte auch mindern.

Oder eben rückabwickeln.

Liegt der Fehler bei ihm

und Du konntest den auch nicht erkennen,

muß er die Kosten tragen (§ 439 Abs II BGB).

 

 

@nokia23

 

Hallo, mach die beiden Links auf die offiziellus dort angibt und druck die Sachen aus, dann kannst du dem Verkäufer ja anschreiben und in damit konfrontieren, es sieht ja tatsächlich so aus als wenn der Fehler bei ihm liegt, somit hat er auch die Rücksendekosten zu tragen. Sollte er sich stur stellen droh ihm mit Anzeige, das wirkt meistens.

Hallo,

 

wenn Du nachweisen kannst, dass der Kaufvertrag über 31 Bücher geschlossen worden ist, dann ist die Lieferung mangelhaft.

Für Mängel und daraus entstehende Kosten haftet der Verkäufer. Er hat den Mangel ja verursacht.

 

Kannst Du nicht nachweisen, dass Du 31 Bücher gekauft hast, solltest Du kein gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen. Als möglicher Kläger bist Du nachweispflichtig.

Hallo,

 

bei einem Kauf über Kleinanzeigen holt man in der Regel ab.

Du merkst nun warum.

Bei einer Reklamation bleibt Dir nur der rechtliche Weg oder auf Geld zu verzichten.

Wenn der VK einer Rücknahme zustimmt müsste er eigentlich auch die Versandkosten tragen,

aber Du siehst das es manchmal anders läuft.

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