18-06-2018 22:55
Hallo ebay,
ich benötige die Artikel nicht und bitte Sie den Abbruch zu bestätigen.
Ich habe bisher keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich ähnlich wie an der Kasse im Supermarkt kurz vor der Bezahlung an der Kasse wieder ins Regal gelegt habe - deshalb verstehe ich nicht, daß ich von ebay die Mitteilung erhalte, daß der Vertrag unberührt bleibt - wie gesagt ich habe keinen Vertrag abgeschlossen.
Danke&Gruss
Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum.
Bei ebay ist der Vertrag nicht erst mit der Bezahlung abgeschlossen, sondern bereits nach dem Klick auf "Sofort kaufen" (oder beim Bieten, wenn Du die Auktion gewonnen hast). Der Button heißt nicht umsonst "Sofort kaufen" - das ist genau so gemeint.
Wenn Du also jetzt Zahlungserinnerungen bekommst, dann hast Du auch einen Kaufvertrag. Allerdings nicht mit ebay, sondern mit dem Verkäufer, bei dem Du gekauft hast. Deswegen kann ebay den Kauf auch nicht abbrechen - das kann nur der Verkäufer. Wenn der den Kauf nicht abbrechen will, dann musst Du bezahlen.
Das gilt auch dann, wenn ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels abgeschlossen ist und Du verwarnt wurdest. Der Kaufvertrag besteht weiterhin und der Verkäufer kann die Zahlung sogar einklagen wenn er will. Der ebay-Fall hebt den Kaufvertrag nicht auf.
Widerrufsrecht gibt es nur bei gewerblichen Verkäufern. Das muss man aber auch aktiv ausüben - und nicht einfach nicht bezahlen und denken, die Sache sei erledigt.