04-12-2012 08:58
Was sagt man dazu? Ich habe letztens von einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel gekauft, der nicht funktionierte. Selbiger tat sich schwer mit der Rücknahme. Ich habe dann den Fall über Paypal gelöst und den Verkäufer negativ bewertet. Jetzt bekomme ich Post von dessen Anwalt. Selbiger will 1000€ Schadensersatz und 155€ Anwaltskosten und die Rücknahme der Bewertung. Wenn das alle machen kann Ebay das Bewertungsystem abschaffen denn alle Verkäufer haben 100% positiv. Hat jemand Erfahrung damit? Wie wird das ausgehen?
Hallo
Da muss ich mal für den VK sprechen dem ging es nicht um das Geld (1000EUR) sondern um die neg. Bewertung, im Schnitt
kostete jeden VK ca 3000EUR mehr provision an Ebay im Jahr. Weil Ebay berechnet die Provision dem Händler anhand seines Bewerungstatus .Gibt es Probleme mit einer defekten Ware , muss dem Händler die Gelegenheit gegeben werden hier eine Wandlung zu schaffen , Sprich Ersatz zu liefern oder dann nach Rücksendung das Geld zurück zahlen. Hierfür hat diese 1 4 Tage Zeit nach Rücksendung.(je nach AGBs des Hämdlers) Weil der Vk kann nicht dafür das der Hersteller fehlerhafte Ware liefert .Hat der Vk diese
Sachen alle erfüllt und dir das Geld zurück gezahlt gibt es in diesem Sinn nicht neg. zum VK . Hier wäre dann eine neutrale Bewertung angebracht gewesen wie zb. LEIDER KEIN Funktion des Geräts aber Geld zurück erhalten. Auch gibt es viele Käufer die neg. bewerten über zu hohe versandkosten auch dies kann dazu führen verklagt zu werden. Da die Versandkosten vor Kauf bekannt sind.
Mittlerweile gibt es viele Urteile die auch bei Handlerbund DE nach zulesen sind .Bei einem sogar bis zu 70000,00EUR für eine neg. Bewertung die nicht gerechtferigt war .Nicht um sonst weiss Ebay vor Abgabe eine neg. Bewertung darauf hin das diese Sachgemäß und gerechtfertig sein muss.Weil VK haben keinerlei Möglichkeit sich dagegen zui wehren. und können den Käufer auch nur noch pos. Bewerten .Auch scheint es zum Volkssport zu werden,Waren ständig zurück zusenden , hier gibts es auch Fälle wo Kunden eine Hochwertige Soundanlage gekauft haben diese dann selber übers Wochende an andere Kunden vermietet haben , und dann Montags wieder zurück gesendet haben und von Ihrem Widerufsrecht gebaucht machen . Als der VK dies dann bemerkt hat und dem Kunden 20% vom Kaufpreis abgezogen hat was er auch darf wenn die Ware in gebrauch genommen wurde. Hat dieser Ihm als Dank neg. Bewertet. Dann ist dem Vk der Kragen geplatz und hat den Käufer auf 4000,00EUR Schadenersatz verklagt und auch recht bekommen. Hier geht es bei vielen kleinen Vk um Ihr Auskommen und überleben
Denke wenn man mal ein Problem mit der Ware hat , ist es doch kein Sache diesen einfach anzurufen und dass Problem aus der Welt zu schaffen.so ist es zumindestens bei uns . KUNDE ist doch König